Verdacht + Verleumdung/üble Nachrede

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ignoramus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht + Verleumdung/üble Nachrede

Hallo,
ich möchte wissen, wo die Grenze zur strafbewährten Verleumdung kontra Verdachtsanzeige einer Straftat (In-Kauf-Nahme des Todes einer Person aus vermögensrechtlichem Motiv) liegt.

Fakten:
A) Eine vermögende Person X verunfallt u. verstirbt an den Folgen des Unfalls
Obduktion u. kriminalpolizeiliche übliche Ermittlung erfolgte ohne Ergebnis
B) Eine Person Y (Lebenspartner von X) weist sich aufgrund handschriftlichen Testats überraschend als Alleinerbe aus (der Erblasser hatte stets andere Erbansichten mitgeteilt)
C) Ein kurz nach dem Tod von X in dessen Stammbuch gefundendes mehrseitiges maschinengeschriebenes Dokument mit erbrechtlichen Bezug ist nicht mehr auffindbar - vermutlich Entwurf eines beabsichtigten Testaments in neuerer Zeit
D) X wusste von einer neuen Partnerschaft des Y!
X war zuletzt aufgrund mehrerer Schlaganfälle in hohem Maß abhängig von Y, konnte aber noch Willensentscheidungen treffen (z.B. Aufsuchen Notar)
E) Die Familie des X hinterfragt das Testament im erbrechtlichen Verfahren aufgrund der o.g. Ausführungen

Frage: Wenn die Familie des X aufgrund verschiedener weiterer Hinweise (Aussagen des Y gegenüber Dritten, die erkennen lassen, dass die Sicherung von Vermögen als Motivation im Vordergrund steht), auffällige Betonung eines Alibis am Unfalltag zeitnah zum Unfallgeschehen, wesentliche Änderung der Angaben zum Unfallgeschehen (Storyänderung), Bestreiten des Vorhandenseins eines Dokuments, welches 2 Personen im Beisein des Y gesehen haben )nun zur Kripo geht,
erfüllt dies den Tatbestand übler Nachrede, sofern kein Nachweis einer Straftat erbracht werden kann?

Das Problem ist, dass der Verdacht besteht, jedoch aufgrund der stattfindenden vermögensrechtlichen Auseinandersetzung die Anzeige eines solchen wiederum belastet ist, da der Anzeigende zugleich vermögensrechtliche Position erkämpft.

Für valide Aussagen bedanke ich mich im voraus u. hoffe, der Sachverhalt ist nicht zu umfangreich!

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4 Antworten
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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich an.

Es handelt sich hier nicht um ein strafrechtliches Problem, sondern um eine erbrechtliche Auseinandersetzung. Daher sollte man auch mit den Mitteln des Erbrechts arbeiten (ggf. Testamentsanfechtung), aber das Strafrecht aus dem Spiel lassen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>erfüllt dies den Tatbestand übler Nachrede, sofern kein Nachweis einer Straftat erbracht werden kann? <hr size=1 noshade>

Üble Nachrede/Verleumdung wäre der zivilrechtliche Teil, § 164 StGB Falsche Verdächtigung dann der strafrechliche.


Wobei das sachliche Schildern von Indizien verbunden mit der Äußerung das man den Verdacht strfrechtlich relevanter Ereignisse habe keine der beiden Definitonen erfüllt.



Idealerweise bespricht man dies mit dem Anwalt der auch die Erbauseinandersetzung führt. Dieser kann auch die Anzeige rechtsicher formulieren und die Sinnhaftigkeit der Anzeige beurteilen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
ignoramus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Stellungnahmen.

Hat mir zum Verständnis geholfen.

Gruß
ignoramus

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