Guten Tag,
Ich war arbeitssuchend und nahm eine neue Tätigkeit an und meldete mich diesbezüglich beim Arbeitsamt und der Erhalt von ALG1 wurde beendet. Nach einer Woche wurde die Tätigkeit nach Absprache per sofort beendet, von beiden Seiten aus, da es nicht passte. Dann hatte ich mich umgehend beim Arbeitsamt gemeldet und wurde wieder in ALG1 aufgenommen. Kurz darauf meldete sich die Firma, dass es doch eine drei Wöchige Kündigungsfrist geben soll, da der Betriebsrat es möchte. Die drei Wochen galten aber als unbezahlte Fehlzeit, ich bekam von der Firma also kein Geld. Ich hatte in dem Jahr diverse Schicksalsschläge, wodurch ich sehr belastet war und habe es nicht dem Arbeitsamt gemeldet, dass ich proforma noch im Vertrag stehe, jedoch ohne Bezahlung und erhielt ALG1. Ggf. Wurden aber von beiden Versicherungsbeiträge bezahlt, das kann ich ja nicht einsehen. Daraufhin forderte das Arbeitsamt Geld zurück. Kurz darauf bekam ich Post vom Zoll und eine Vorladung bei der Polizei
wegen Verdacht auf Sozialbetrug. Ich habe Beweise wie Kontoauszüge und Abrechnungen vorgelegt, wo ja ersichtlich ist dass ich keine Doppelleistung erhielt. Also die Falschmeldung passt, aber kein Betrug. Kann man mir sagen wie das Verfahren in etwa ausgehen könnte? Ich habe starke Angst ins Gefängnis zu kommen, obwohl ich doch gar kein Betrug begangen bin. Viele Grüße.
Verdacht Sozialbetrug
Zitat :Ich habe Beweise wie Kontoauszüge und Abrechnungen vorgelegt, wo ja ersichtlich ist dass ich keine Doppelleistung erhielt. Also die Falschmeldung passt, aber kein Betrug.
Es muss ja kein Doppelbezug vorliegen. Ich denke die Tatsache, dass du Leistungen vom AA bekommen hast, obwohl du keinen Anspruch darauf hattest, reicht da aus. Der Betrug wird im Unterlassen der Mitteilung angesehen, wofür auch ein bedingter Vorsatz reichen dürfte, nämlich dass du in Kauf genommen hast, dass so etwas passiert.
Zitat :Ich habe starke Angst ins Gefängnis zu kommen...
Hast du Vorstrafen? Und es ging nur um einen Zeitraum von 3 Wochen?
Weil ohne Vorstrafe und mit dem "relativ geringen" Schadensbetrag kommt am Ende sicher (!) keine Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) heraus. Das liegt eher im Bereich einer - geringeren - Geldstrafe.
Ob sowas vielleicht sogar eingestellt wird, kann dir vielleicht jemand anders besser sagen als ich.
Nein Vorstrafen habe ich nicht. Insgesamt geht es um 6 Wochen laut Schreiben, wo ich ALG1 bekommen habe, was mir nicht zustand, weil ich nach den drei Wochen der unbezahlten Tätigkeit noch nachträglich eine Sperre wegen Nichtmeldung bekommen habe. Eine Geldstrafe wäre dann so, aber eine Haftstrafe wäre das Grauen. Ich habe es ja weder vorsätzlich gemacht, noch irgendwelche finanziellen Vorteile daraus gezogen...
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Zitat :...aber eine Haftstrafe wäre das Grauen.
Jetzt tief Durchatmen... den Gedanken an eine Haftstrafe kannst du getrost loslassen. Dazu wird es nicht kommen.
Vielleicht wird es sogar eingestellt.
War der polizeiliche Vernehmungstermin schon? Hast du dort die Unterlagen vorgelegt?
Ja. Danke, das beruhigt mich sehr. Klar eine Geldstrafe ist auch nicht schön, aber da kann ich schon irgendwie mit leben. Aber Haft wäre echt krass.
Danke, das beruhigt mich sehr. Ich sehe das übrigens genauso wie Dirrly. Und zu Ihrer weiteren Beruhigung: Eine Geldstrafe muß man nicht umgehend begleichen, sondern kann, ein entsprechend niedriges Einkommen vorausgesetzt, diese auf Antrag in Raten zahlen.
Oh das wusste ich gar nicht, das ist ja auch gut. Aber die Hauptsache ist keine Haftstrafe. Hatte da extreme Angst vor.
Und jetzt?
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