Verdacht auf Betrug

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
FB1907DE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht auf Betrug

Hallo alle miteinander,

Person 1 und Person 2 sind verheiratet und wohnen auch zusammen. Sie bekommen Besuch von der Krimanalpolizei mit einer Hausdurchsuchungsbefehl wegen Verdachtes auf Betrug zu Person 1. Die Wohnung wird "auseinandergenommen". Laptop, Handys, Schmuck und diverse Dokumente beider Personen wurden beschlagnahmt. Beide Personen wurden mit ins Präsidium mitgenommen. Person 2 wurde auch in die Ermittlungen eingenommen, da er die Postfachschlüssel der Verdächtigen auf seinem Schlüsselbund hatte. Auf der Polizeipräsidium wurde von beiden die Daten aufgenommen inkl. Fingerabdrücke, von der Hauptverdächtigen Person 1 auch Speichelprobe. Person 1 hat viel Angst bekommen von der ganzen TamTam und will schriftlich aussagen. Person 2 sieht die Beschuldigungen gegen Person 1 aber auch gegen sich selbst als nicht gerechtfertigt und möchte nicht aussagen. Es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.

Sollten die Aussagen gemacht werden?
Wenn nein, würde dies eine Nachteil mit sich bringen?
Würde eine Aussage einen eventuellen Gerichtstermin zur Seite schaffen?
Wie lange dauert es bis man die persönlichen Gegestände zurückbekommt?
Was passiert als nächstes, falls eine Aussage gemacht wird bzw. nicht gemacht wird?

Grüsse
FB1907

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Sollten die Aussagen gemacht werden?


Woher sollen wir wissen, ob die Aussagen inhaltlich eher belastend oder eher entlastend sein werden?
Einen konkreten Rat könnte hier nur ein beauftragter Anwalt geben.

quote:
Wenn nein, würde dies eine Nachteil mit sich bringen?


Die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts gegen Ehepartner darf dem *Angeklagten* nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wohl aber dem *Beschuldigten*, s.u.

Denn es wird im Rahmen der *Ermittlungen* eine solche Entscheidung sicherlich nicht die Ansicht befördern, an der Sache sei nichts dran, sodaß die Ermessensentscheidung, die Ermittlungen einzustellen oder nicht, davon durchaus (negativ) beeinflußt werden könnte. Das ist auch zulässig, da die Ermittlungshoheit hier recht weit geht ("Die Frau verweigert die Aussage... Also ist da sicherlich doch was dran... Also befragen wir noch ein paar weitere Zeugen..." etc.).

Unzulässig wäre nur, bei der Strafzumessung bzw. Schuldfrage vor Gericht zu sagen "Die Frau hat die Aussage verweigert, also ist da sicher doch was dran, also Schuldspruch".

quote:
Würde eine Aussage einen eventuellen Gerichtstermin zur Seite schaffen?


Das kommt entscheidend auf deren Inhalt an.

quote:
Es ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden.


Die wäre bei nur vorsätzlich begehbaren Taten auch nicht relevant.

quote:
Was passiert als nächstes, falls eine Aussage gemacht wird bzw. nicht gemacht wird?


Meine Glaskugel ist leider im Zeugenschutzprogramm. Woher sollen wir wissen, wie der Stand der Ermittlungen ist. Du schreibst ja noch nicht mal, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht...


-- Editiert TheCat am 21.01.2014 17:46

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