Verdacht auf gewerbsmäßiger Betrug?

23. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 52x hilfreich)
Verdacht auf gewerbsmäßiger Betrug?

Moin,

nehmen wir an, ein in Deutschland ansässiges Unternehmen produziert sogenannte Coils für E-Zigaretten.
Dabei handelt es sich um Verbrauchsgegenstände. Eine Packung mit fünf Coils kostet 10,00 €.

Nun stellt Person A über mehrere Monate hinweg fest, dass die Qualität der Coils immer schlechter wird, sodass ein immer häufigerer Austausch erforderlich wird.
Schließlich stellt er in den letzten sechs Monaten fest, dass häufig exakt drei der fünf Coils pro Packung gleich ab Werk defekt sind.

Da A sich ärgert, gibt er eine schlechte Rezension ab.
Dabei stellt er fest, dass andere Kunden in verschiedenen Bundesländern und auch im Ausland die gleiche Beobachtung gemacht haben: Regelmäßig sind genau drei der fünf Coils pro Packung defekt.

Da scheint was zu stinken.
Drängt sich hier der Anfangsverdacht eines (gewerbsmäßigen) Betrugs auf oder fällt das unter "Pech gehabt, dann kaufe doch woanders"?


Ergänzung:
Ein anderer Kunde schrieb in einer Rezension, dass er sich beim Kundenservice der Firma beschwert habe. Daraufhin habe er folgende Antwort erhalten: "Warum sollen die Coils denn auch funktionieren?"
Es ist nirgendwo ein Hinweis darauf zu finden, dass es sich bei dem Produkt um einen Scherzartikel handelt.

-- Editiert von User am 23. November 2023 18:04




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128848 Beiträge, 41135x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Drängt sich hier der Anfangsverdacht eines (gewerbsmäßigen) Betrugs auf

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1554 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Daraufhin habe er folgende Antwort erhalten: "Warum sollen die Coils denn auch funktionieren?"
Wenn dem tatsächlich so sein sollte, so würde ich neben dem => Gewerberecht tatsächlich einen Tatbestand nach 263 Abs. 3 Nr. 1 (alt. Abs. 5) StGB prüfen lassen.

-- Editiert von User am 24. November 2023 01:37

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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