Verdacht bei einer begangenen Straftat

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)
Verdacht bei einer begangenen Straftat

Mal angenommen, jemand hat eine Straftat beobachtet und könnte Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen.
Etwa zwei Monate nach dem Vorfall sieht der damalige Zeuge diese Person und das Fahrzeug wieder, ist sich aber nicht mehr sicher, ob es der selbe war.
Der Zeuge gibt seine Beobachtung an den Geschädigten weiter, mit der Angabe der Personenbeschreibung, Fahrzeugbeschreibung und das jetzt abgelesene Kennzeichen, unterstreicht zusätzlich, daß er sich nicht ganz sicher ist und möchte nicht weiter genannt werden, da er für den Fall der Fälle, niemanden zu unrecht beschuldigen möchte.
Der Geschädigte gibt diese Angaben weiter zur Polizei, da er derzeit schon Anzeige gegen Unbekannt gestellt hat, ohne Angaben auf den Hinweisgeber, welche ihm bekannt sind.

Der Beschuldigte ist bei der Polizei nicht so ganz unbekannt.
Es geht um einen Einbruch - Diebstahl aus einem Baucontainer, mehrere Werkzeuge und sonstiges Zubehör.
Der Täter wurde mehrfach des Einbruchs und Diebstahls beschuldigt, ebenso verschiedene Betrugsdelikte ( Internetbestellungen angeblich nicht erhalten, Warenkreditbetrug, Tankbetrug, verschiedene Täuschungsdelikte ) , verdacht der Fahrerflucht, ebenso mehrfach wegen Verdacht auf fahren unter Alkohol oder BTM von der Polizei überprüft.
Bislang konnte ihm aber von allem nichts naachgewiesen werden und Stehlgut wurde bei ihm auch nicht gefunden, so daß es auch noch zu keiner Verurteilung gekommen ist.

Wie könnte der weitere Verlauf dieser Situation aussehen?
Personenüberprüfung, Fahrzeugüberprüfung, Vorladung, oder was sonst noch?

-----------------
" GTR 1000"

-- Editiert am 27.05.2009 00:26

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
unterstreicht zusätzlich, daß er sich nicht ganz sicher ist und möchte nicht weiter genannt werden, da er für den Fall der Fälle, niemanden zu unrecht beschuldigen möchte.


Wenn man bei der Polizei dazu sagt, dass man sich nicht mehr ganz sicher ist, dann beschuldigt man auch niemanden zu Unrecht.

quote:
Wie könnte der weitere Verlauf dieser Situation aussehen?


Der potentielle Zeuge wird vernommen. Evtl kann man auch eine Gegenüberstellung machen. Auch der mögliche Täter wird mit den Vorwürfen konfrontiert. In Betracht kommt natürlich auch in dieser Sache eine Durchsuchung.

Letztendlich wird aber der Zeuge, der die sache gesehen hat, der wichtigste Beweis sein.


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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ gtr1000

Hoffen wir mal, dass weder der potentielle Zeuge noch die Polizei sich hier deine bisherigen Postings ansieht... ;)

gruß azrael

-- Editiert am 27.05.2009 10:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
@ gtr1000

Hoffen wir mal, dass weder der potentielle Zeuge noch die Polizei sich hier deine bisherigen Postings ansieht...

gruß azrael


Bin ausnahmsweise mal nicht der "Übeltäter" :engel:

-----------------
" GTR 1000"

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Klar, und Kühe können fliegen...




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#5
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

azrael, kannst mir ruhig glauben!

So´n Schei§ wie gewesen, passiert mir nicht wieder!!
Nix von wegen " mit Vorsatz, oder zufällig "!
ENDE, AUS, SCHLUß, VORBEI !!!!!

Werde sauber bleiben!

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" GTR 1000"

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