Verdacht des Betruges - mündlich äußern oder gar nicht?

21. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Crisis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht des Betruges - mündlich äußern oder gar nicht?

Habe ein Schreiben vom Hauptzollamt bekommen, in dem mir erklärt wird, daß ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Betruges gegen mich eingeleitet wurde.

Der Tatvorwurf:

Ich bezog beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld II. Am 1.05.05 habe ich eine versicherungspflichtige Beschäftigung angefangen. Dies hätte ich dem Arbeitsamt nicht mittgeteilt, und so zu Unrecht für den Zeitraum 1.06. bis 30.06.05 Arbeitslosengeld II in Höhe von 477,40 € erhalten.

1. Bin ich der Meinung, daß ich meine damals zuständige Sachverständigte telefonisch über den neuen Job informiert habe. Damit war es für mich erledigt.

2. Habe ich einfach meine Kontoauszüge nicht kontrolliert.

Als dann Anfang März ein Forderungseinzug für den zu Unrecht bezahlten Betrag vom Arbeitsamt kam, habe ich sofort zugesagt, den Betrag mit einer monatlichen Rate von 50 € zu tilgen.

Jetzt war ich dann doch sehr baff, als ich plötzlich des Betruges beschuldigt wurde. Was ist zu tun? Soll ich mich schriftl. oder mündlich äußern oder gar nicht? Und was ist zu erwarten?
Vielen Dank fürs schnelle Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

es kann hier wohl nicht schaden, den Sachverhalt darzulegen. Die Frage ist natürlich, ob die Sachbearbeiterin im Jobcenter den Sachverhalt bestätigt. Sie wird sich ja kaum an ein Telefonat vor anderthalb Jahren erinnern, und irgendeinen Aktenvermerk hat sie offenbar nicht gemacht. Ansonsten fragt sich: Warum wurde ab Juli nicht mehr gezahlt, und wie ist die zu Unrecht erfolgte Zahlung im Juni dem Jobcenter bekannt geworden?

Gruß vom mümmel

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