Verdacht des schweren Diebstahls - Jugendstrafrecht

31. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
j.freiheit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdacht des schweren Diebstahls - Jugendstrafrecht

Hallo,

vor ca. 1 Jahr bin ich mit ein paar Freunden in ein altes Kino gegangen. Als wir dann durch das Gebäude schlenderten stand aufeinmal die Polizei in der Tür. 2 von uns konnten unbemerkt flüchten und ich und eine andere Person wurden bei dem Versuch uns unter den alten Stühlen zu verstecken, ertappt worden. Die Kripo Beamten ließen uns nach einer ersten Befragung durch Kollegen auf die Dienststelle transportieren. Von dort aus wurden wir dann nach Hause gebracht. Herausgekommen ist die ganze Sache, weil die zwei Mittäter die flüchten konnten, schon am Vortag in dem Kino waren und ein Bild von sich, im Kino, auf Facebook stellten. Die Beamten vermuteten deshalb auch eigentlich gar nicht mich in dem Gebäude. Die größte frage für die Beamten war, wie wir in das Gebäude gekommen sind. Im alten Schaukasten wurde die Tür aufgebrochen, Spuren wurden gesichert. Nun fiel der Verdacht erstmal auf mich und die anderen.

Einige Wochen später erhielt ich eine Vorladung in der stand: "in dem Ermittlungsverfahren wegen des versuchten schweren Diebstahls". Dies war für mich erstmal ein riesen Schreck, da die "Vorwürfe" einfach nicht haltbar sind. Zum Vorladungstermin konnte ich aufgrund einer längerfristigen therapeutischen Maßnahme nicht erscheinen. Meine Mutter sagte den termin also für mich ab und erfuhr vom Mitarbeiter, dass sich die Angelegenheit dann wahrscheinlich erledigt hat.

Der Termin war im Juli 2015 und ich habe bis heute noch keine Post erhalten. Wahrscheinlich ist davon auszugehen das dass Verfahren eingestellt wird, da ich mit meinen 14 Jahren noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bin. Nun zu meiner Frage: Wenn ich Post von der Staatsanwaltschaft bekommen sollte in der steht, dass das Ermittlungverfahren wegen versuchten schweren Diebstahls eingestellt wird, dann wird das ja auch in den Akten vermerkt und im Falle einer Gerichtsverhandlung o.ä. könnte mir dies dann auch negativ zur Last fallen. An wen müsste ich mich in diesem Falle wenden um nachträglich noch meine Aussage zum Sachverhalt schriftlich mitzuteilen, damit im Falle einer Einstellung bzw. auch einer Anklage als Tatvorwurf Hausfriedensbruch steht. Die Gegebenheiten lassen einfach nicht mehr als einen Hausfriedensbruch zu, da wir ja einfach durch eine offene Tür bzw. ein offenes (Schau)-fenster eingedrungen sind. Mir ist leider auch nicht bekannt ob die Sache mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

An wen müsste ich mich in diesem Falle wenden um nachträglich noch meine Aussage zum Sachverhalt schriftlich mitzuteilen, damit im Falle einer Einstellung bzw. auch einer Anklage als Tatvorwurf Hausfriedensbruch steht. An niemand, da es kein Rechtsmittel gegen eine Verfahrenseinstellung gibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nachtrag: Mit einer Anklage würde ich nach einem Jahr nicht mehr rechnen. Sollte doch eine kommen, darfst Du Einwendungen erheben. Das wird aber in aller Regel nicht zu einer Rücknahme des Tatvorwurfes führen, sondern man klärt das halt in der Hauptverhandlung, in der ja immer noch auf einen milderen Tatvorwurf umgestellt werden kann.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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