Verdächtigung falscher Tatsachen

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
go409250-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdächtigung falscher Tatsachen

Guten Tag,
Ich bräuchte mal eine Informatiom.

Bsp: Herr A erzählt damals seiner Frau hey ich habe den Sehtest für den Führerschein manipuliert. Und das erzählt er dazu noch der Freundin seiner Frau. Herr A trennt sich von seiner Frau.
Seine Frau und Freundin zeigen Herr A bei der Polizei an wegen Betrug. Herr A widerlegt das durch neuen Sehtest. 5 Monate später kommt Brief von der Staatsanwaltschaft an Frau wegen Verdächtigung falscher Tatsachen. Aber vll hatte Frau recht zwecks den Vorwürfen. Was kann Frau tun um eventuell aus der Nummer raus zu kommen. Schweigen ?? Die Freundin bleibt weiterhin bei der Aussage was Herr A und Frau ihr erzählt haben. Oder kann auch Herr A noch was passieren ?

Was kann passieren? Mfg

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-- Editiert go409250-83 am 03.03.2015 01:50




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1745x hilfreich)

quote:
Herr A widerlegt das durch neuen Sehtest.

Damit belegt A nur, dass er blind ist.
Das bedeutet nicht, dass er damals gefälscht hat.
Das bedeutet erst recht nicht, dass er das damals behauptet hat.

Man sollte sich schon wundern, warum Frau und Freundin sowas behaupten sollten, wenn man es Ihnen nicht so gesagt hatte. Man sollte sich auch wundern, warum A mit der Geschichte rumprahlte, wenn diese gar nicht stimmte.
Ist aber auch egal, Frau und Freundin haben sich nicht strafbar gemacht, wenn Sie nur wahrheitsgemäß das den Behörden erzählt haben, was Herr A damals ihnen erzählt hatte.

quote:
5 Monate später kommt Brief von der Staatsanwaltschaft an Frau wegen Verdächtigung falscher Tatsachen

Das belegt erstmal nur, dass der Herr A zurücktreten möchte und offenbar Strafanzeige erstattet hat. Von Amts wegen wurden diese Ermittlungen mutmaßlich nicht aufgenommen. Sowohl Frau als auch Freundin sind jetzt Beschuldigte in einem Strafverfahren und dürfen sich daher ausschweigen. Oder beide beteuern nochmals, dass die von Ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprachen. Das dürfte auch das selber hinauslaufen.
Dann kann es passieren, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt oder vor Gericht anklagt. In bedein Fällen entscheidet letztendlich ein Richter darüber, ob Frau und Freundin sich die Geschichte nur ausgedacht haben. Wenn der Richter davon überzaugt werden kann, dass das nicht der Fall war, gehen beide völlig straffrei aus und bekommt dann (aber auch erst dann!) die Kosten für Ihren Anwalt erstattet, den Sie eigentlich nicht unbedingt brauchen. Die schlimmstenfalls zu erwartende Strafe dürfte bei einer kleinen Geldstrafe liegen.

Wie wahrscheinlich es jetzt ist, wem der Richter glauben würde, lässt sich nicht vorhersagen.

Man kann aber stattdessen sagen, dass das Problem wohl hausgemacht ist. Die angeblich erschlichene Fahrerlaubnis hat die beiden offenbar nie gestört. Erst im Zuge einer Trennung/Scheidung wurde Strafanzeige gegen den eigenen Ehemann erstattet. Vermutlich nicht, um die SIcherheit von Straßen- und Rechtsverkehr zu gewährleisten, sondern um dem Ex eins auszuwischen. Das ist natürlich legitim, aber: Wie man sich bettet, so liegt man.
Und unberechtigte Strafanzeigen können sich familienrechtlich auch sehr schlecht machen, etwa bei nachehelichem Unterhalt.

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#2
 Von 
go409250-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Antwort.

Der Brief an Frau und Freundin kamm von der Staatsanwaltschaft btr. Ermittlung wegen falschen Verdächtigung. Jetzt wurde Frau und Freundin noch mal bei der Polizei vorgeladen zur Aussage.

Wenn Frau schweigt gibt sie dann die angebliche schuld zu?
Die Freundin sagt aus was sie gehört hat von Herr A und Frau von Herr A.

Die Anschuldigungen an Herr A haben damals sogar gestimmt trotzdem konnte er es dann durch dem Optiker Sehtest wiederlegen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42377 Beiträge, 14729x hilfreich)

Man lasse sich doch mal das alles auf der Zunge zergehen. Jemand prahlt, um sich wichtig zu machen. Keine Ahnung, wie man beim Sehtest betrügen kann, aber seis drum. Die Ehefrau und Freundin haben null Anlass sofort was zu tun. Nee, sie fahren im Zweifel in dem PKW des Prahlers mit, merken nichts von fehlender Fahrtüchtigkeit.

Und just nachdem man sich getrennt hat, fällt die Prahlerei wieder ein. Und man kann nicht mehr mit dem furchtbaren Unrecht leben. Und saust zur Staatsanwaltschaft, tritt ein Verfahren los. Also der inzwischen leider übliche Krieg nach Trennung, der jedem, aber wirklich jedem Staatsanwalt aus den Ohren rauskommt, inzwischen. Und dann wundert man sich, dass ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet wird? Wahrscheinlich gar nicht wegen Anzeige des Prahlers, sondern von Amts wegen durch den Staatsanwalt?

wirdwerden

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#4
 Von 
go409250-83
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig staatsanwaltschaft.

Kann im Nachhinein auf den Ehemann noch was kommen?

Wenn beide Frauen weiter bei Ihrer Aussage bleiben?

Mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Nö. Selbst wenn man den Frauen glaubt, ist damit nur bewiesen, daß der Mann gesagt hat, er hätte beim Test betrogen, aber nicht, daß er beim Test betrogen hat.

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#6
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 704x hilfreich)

Hallo,

Hinsichtlich des anderen (geschlossenen) Doppelthreads hier die Antwort auf die Frage der Fragestellerin, was Sie erwartet:

In Ihrem Falle ist die Verhängung einer Geldstrafe wahrscheinlich, welche bei einem Erstäter wie Ihnen merklich unter 90 Tagessätzen liegen sollte. Grundsätzlich ist auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs. 1 StPO gegen eine Auflage denkbar. Dafür würde Ihr beabsichtigtes Geständnis und die offensichtlich nicht so übergroße Dimension der Tat und derer Folgen sprechen.


Grüße
PP

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-- Editiert PP9325 am 04.03.2015 16:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1745x hilfreich)


Interessante Wendung.

Zu beachten ist wohl, dass die Falschbeschuldigung keineswegs spontan erfolgte, sondern vorher geplant und sogar mit der Freundin abgesprochen wurde. Dabei wird ganz nebenbei die Tat gemeinsam begangen und sich gegenseitig dazu angestiftet. Fällt natürlich auch ins Gewicht.
Wenn der Mann nichtmals zum Vorfall vernommen wurde, spricht das für die gänzliche Ungeeignetheit dieser Lüge. Da er aber einen erneuten Sehtest gemacht hat, scheint das Verfahren sehr wohl eröffnet worden zu sein. Man muss aber auch ganz einfach sagen, dass es sohl deutlich geeignetere Vorwürfe gibt, um den Ex nach einer Trennung zu runieren, als der Betrug beim Sehtest. :crazy:

Übrigens bestehtbeine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Ehemann. Dazu gehören vor allem die notwendigen Verteidigungskosten, die hier insbesondere aus der Gebühr für den Sehtest bestehen dürfte. In dem anstehenden Scheidungsverfahren machen sich solche Verfehlungen ehelicher Solidarität immer schlecht. Falsche Verdächtigungen oder überhaupt Anzeigen sind das Lehrbuchbeispiel für den Verlust von Unterhaltsansprüchen.

Der Freundin, die trotz Geständnis der Komplizin bei Ihrer Version bleiben möchte, kann man nur viel Glück wünschen. Es würde sich dann sogar der Verdacht aufdrängen, dass diese zur Tat angetrieben hat.

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