Verdeckte Ermittler enttarnen strafbar

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go511064-64
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdeckte Ermittler enttarnen strafbar

Mich würde mal interressieren wie soetwas bei der Polizei gehandhabt wird. Mache ich mich strafbar wenn ich einen verdeckten ermittler als Privatperson enttarne bzw gibt es dazu einen Paragrafen im StGB.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, das "enttarnen" als solches ist nicht strafbar...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Das Problem stellen in diesem Zusammenhang die mit dem Enttarnen oftmals einhergehenden Handlungen dar. Ich darf zwar natürlich meiner Mutter sagen: "Hier auf dem Foto siehst du Erik Müller, seines Zeichens verdeckter Ermittler", ich darf selbiges jedoch nicht öffentlich auf Facebook, Twitter und Co. posten. Entsprechend wird das "Enttarnen" ad absurdum geführt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Das Problem stellen in diesem Zusammenhang die mit dem Enttarnen oftmals einhergehenden Handlungen dar


Genau... Wenn ich beim Europatreffen des "Zentralrats der Luden" einen VE enttarne und der dann flugs nette Beton-Puschen verpasst bekommt und im nächtstbesten tieferen Gewässer schwimmen lernen soll, habe ich ein Problem (wenn's rauskommt und ich das Ganze beabsichtigt oder mind. für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen habe)

Zitat:
ich darf selbiges jedoch nicht öffentlich auf Facebook, Twitter und Co. posten


Wobei mir dabei auch nur §§ 22 , 33 KunstUrhG einfiele.

Man könnte noch an § 201a, Abs. 2 StGB denken, wobei der Erfassungskreis von "Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden" mit Ausnahme eindeutiger Fälle rechtlich sehr umstritten ist [vgl. Fischer StGB, 60., 1395, Rn. 23 zu § 201a StGB ]

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.05.2019 11:33

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