angenommen,
jemand hat Spielschulden in England bei diversen Buchmachern und Zahlungsdienstleistern.
Wenn der jemand nun versucht nach GB zb. Schottland einzureisen wird.
1. Kann er dann seiner Schulden wegen verhaftet werden ?
2. Kann er einer Straftwegen verhaftet werden, oder hätte er es mitbekommen wenn in GB gegen ihn ermitellt werden würde.
3. Was empfiehlt sich im Fall des Falles zu tun ?
Vereinigtes Königreich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Liebe Leute. Es wäre schön, wenn man die Teile der Frage, die bereits in einem (oder mehreren) anderen/m Forum/en, in dem/denen man die Frage eingestellt hat, beantwortet wurden, bei erneuter Einstellung in wiederum ein neues Forum weglassen würden. So könnte man sich sparen dass alles nochmal zu schreiben, was bereits andere geschrieben haben.
1. Wegen Schulden wird niemand verhaftet.
2. Liegen den Schulden Straftaten zugrunde kann man verhaftet werden (wegen der Straftat, nicht wegen der Schulden).
3. Ja, wie gesagt. Wenn Straftaten begangen wurden kann man verhaftet werden.
4. Nein, zwangsläufig bekommt man nicht mit, wenn im Ausland gegen einen ermittelt wird.
5. Schulden bezahlen, Anwalt nehmen.
ok.. dann nochmal eine generelle Frage
Wenn man nun bei solchen Sachen aus Deutschland übers internet teilnimmt. Welches Recht gilt dann eigentlich ? Deutsches oder Britisches ?
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> Welches Recht gilt dann eigentlich ? Deutsches oder Britisches ?
Je nach Einzelfall eines von beiden oder sogar beides.
Wenn Ihnen zum Beispiel ein anderer Deutscher beim gemeinsamen Urlaub in den USA eins auf die Omme haut, können Sie ihn dafür sowohl in den USA wie in Deutschland zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen.
Wenn Sie beim Kauf vertraglich vereinbart haben, daß beim Kauf bei einem britischen Händler litauisches Kaufrecht gelten soll, dann dürfte das eine wirksame Vereinbarung darstellen, die die Anwendung deutschen (Kauf-)Rechts ausschließt, jedenfalls zivilrechtlich.
und wen man im ausland was kauft und in den agb deutscher gerichtsstand vereinbart ist ?
und wen man im ausland was kauft und in den agb deutscher gerichtsstand vereinbart ist ?
Was an meinem letzten Absatz haben Sie denn nicht verstanden?
ok ich habe mich ein wenig komisch ausgedrückt:
Wenn Gerichtsstand Deutschland ist betrifft das dann Zivil und Strafrecht ?
Und jetzt?
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