Vereinigtes Königreich

2. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinigtes Königreich

angenommen,

jemand hat Spielschulden in England bei diversen Buchmachern und Zahlungsdienstleistern.

Wenn der jemand nun versucht nach GB zb. Schottland einzureisen wird.

1. Kann er dann seiner Schulden wegen verhaftet werden ?

2. Kann er einer Straftwegen verhaftet werden, oder hätte er es mitbekommen wenn in GB gegen ihn ermitellt werden würde.

3. Was empfiehlt sich im Fall des Falles zu tun ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Liebe Leute. Es wäre schön, wenn man die Teile der Frage, die bereits in einem (oder mehreren) anderen/m Forum/en, in dem/denen man die Frage eingestellt hat, beantwortet wurden, bei erneuter Einstellung in wiederum ein neues Forum weglassen würden. So könnte man sich sparen dass alles nochmal zu schreiben, was bereits andere geschrieben haben.

1. Wegen Schulden wird niemand verhaftet.
2. Liegen den Schulden Straftaten zugrunde kann man verhaftet werden (wegen der Straftat, nicht wegen der Schulden).
3. Ja, wie gesagt. Wenn Straftaten begangen wurden kann man verhaftet werden.
4. Nein, zwangsläufig bekommt man nicht mit, wenn im Ausland gegen einen ermittelt wird.
5. Schulden bezahlen, Anwalt nehmen.

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#2
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

ok.. dann nochmal eine generelle Frage

Wenn man nun bei solchen Sachen aus Deutschland übers internet teilnimmt. Welches Recht gilt dann eigentlich ? Deutsches oder Britisches ?

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#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Welches Recht gilt dann eigentlich ? Deutsches oder Britisches ?

Je nach Einzelfall eines von beiden oder sogar beides.

Wenn Ihnen zum Beispiel ein anderer Deutscher beim gemeinsamen Urlaub in den USA eins auf die Omme haut, können Sie ihn dafür sowohl in den USA wie in Deutschland zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen.

Wenn Sie beim Kauf vertraglich vereinbart haben, daß beim Kauf bei einem britischen Händler litauisches Kaufrecht gelten soll, dann dürfte das eine wirksame Vereinbarung darstellen, die die Anwendung deutschen (Kauf-)Rechts ausschließt, jedenfalls zivilrechtlich.

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#4
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

und wen man im ausland was kauft und in den agb deutscher gerichtsstand vereinbart ist ?

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#5
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

und wen man im ausland was kauft und in den agb deutscher gerichtsstand vereinbart ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Was an meinem letzten Absatz haben Sie denn nicht verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

ok ich habe mich ein wenig komisch ausgedrückt:

Wenn Gerichtsstand Deutschland ist betrifft das dann Zivil und Strafrecht ?

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