Verfahren...

3. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren...

Angenommen person a wird fals es soweit kommt obwohl er alles bestreitet zum einbruchsdiebstahl in wohnung §244 abs1 nr 3 verurteilt

Nebenbei is die anklage wegen handelns mit btm abgesehen worden da es fals es bei verhandlung 1 zur verurteilung kommt nicht ins gewicht des Strafmaß kommen.

Person a hat schon mehrere vorstrafen verschiedener sachen Diebstahl usw.

Kommt er nach jugendstrafrecht ins Gefängnis oder kann er bewährung kriegen
Er hat arbeit eigene wohnung seine freundin kriegt ein kind von ihm und er fängt im sep. Mit dem meisterbrief an er war zur tatzeit zwischen 18 und 19 is jetzt fast 20


Grüße

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15 Antworten
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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Person a hat schon mehrere vorstrafen verschiedener sachen Diebstahl usw.


Und ist da auch schon eine Bewährung dabei?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hatt immer jugendstrafrecht bekommen..
Er ist nicht auf bewährung.

Was wird ihm angeordnet jugend oder erwachsenen strafrecht
Bewahrung oder Gefängnis?

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#4
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hatt immer jugendstrafrecht bekommen..
Er ist nicht auf bewährung.

Was wird ihm angeordnet jugend oder erwachsenen strafrecht
Bewahrung oder Gefängnis?

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#5
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde öfters wegen diebstahl
Einmal verstoß gegen waffengesetz


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#6
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Er wurde öfters wegen diebstahl
Einmal verstoß gegen waffengesetz


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Was wird ihm angeordnet jugend oder erwachsenen strafrecht


Das können wir nicht wissen. Woher auch? Dazu kommt es auf seine Persönlichkeit und seinen Entwicklungsstand an, und da wir ihn nicht kennen, können wir beides nicht beurteilen.


quote:
Bewahrung oder Gefängnis?


Auch das können wir nicht wissen. Wenn er noch nie Bewährung hatte, ist die Chance auf Bewährung jedenfalls nicht schlecht. Das Strafmaß darf dafür nur nicht höher als 2 Jahre liegen.


PS: Durch das doppelte Einstellen von Beiträgen kommen die Antworten auch nicht schneller...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 04.08.2011 12:09

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#8
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das mit Bewährung wäre nicht schlecht weil ich.mein er hat arbeit bald ein kind und zukunft.... Warun sollte man steine in den weg legen..

Meint ihr das es höher wie 2 jahre dafür gibt..?

Entschuldigung pc spinnt iwie

Grüße

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Meint ihr das es höher wie 2 jahre dafür gibt..?


Auch das können wir nicht wissen. Genausogut kannst Du fragen, ob wir meinen, dass es Ostermontag 2015 regnet (oder nicht). Das ist pure Spekulation ohne den Fall genauer zu kennen.

Grundsätzlich sagte ich ja schon: Wenn er noch nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er jetzt Bewährung bekommt. Und wenn ihm das Gericht Bewährung geben will , wird es beim Strafmaß halt nicht über 2 Jahre hinausgehen. Das ist ja logisch.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#11
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhm okay danke

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#12
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Also um mal zu updaten es wird zu einer gerichtsverhandlung kommen und sein anwalt pendelt auch eher auf bewährung

wie schauts mit den beschädigten bzw geklauten baargeld aus wie will er das zurückzahlen mit 1100 euro netto

wenn allein 600 euro mietskosten sind wie wird das berechnet...

grüße

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
wie schauts mit den beschädigten bzw geklauten baargeld aus wie will er das zurückzahlen mit 1100 euro netto


Wie er das "will", kann ja nur er wissen.

Der Mensch heißt im Übrigen Geschädigter, nicht Beschädigter.

Zivilrechtlich sieht es so aus, dass -wenn er keine unterhaltsberechtigten Angehörigen hat- knapp 50,00 € seines Gehalts pfändbar wären. Die könnte also der Gläubiger per z.B. Lohnpfändung von seinem Arbeitgeber (als sog. Drittschuldner) holen. Da das natürlich immer unangenehm für den Arbeitnehmer ist, sollte er vielleicht eine deutlich höhere Rate (mindestens 100,00 €) dem Gläubiger/Geschädgiten anbieten.

Evtl. macht das Gericht ihm aber auch zur Bewährungsauflage (wenn es eine Bewährungsstrafe auswirft), dass er Schadenersatz an den Geschädigten zu leisten hat, in Höhe von x,xx € montalich. In dem Fall spielen Pfändungsfreigrenzen keine Rolle, daher kann das Gericht auch z.B. 150,00 oder 200,00 € als Rate festlegen. In solchen Fällen, wo zivilrechtlich nichts nennenswertes zu holen ist, wäre so eine Auflage im Sinne des Geschädigten wünschenswert. Denn da wird zumindest zuverlässig gezahlt, weil eben sonst der Knast droht.

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#14
 Von 
Rick321
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

so heute war die Verhandlung.

Da eine Zeugin nicht erschienen ist wird es verschoben.
Wenn man eine Haftstrafe bekommt wird man gleich ins Gefängniss gesperrt?

Hilft es wenn man in Berufung geht?

mit freundlichem Gruß

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Nö, üblicherweise kann man auch nach Verurteilung zu einer Strafe ohne Bewährung wieder nach Hause gehen und wird dann später zum Strafantritt geladen.

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