Verfahren aufeinmal Aufgehoben, kein Neuer Termin

4. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
lukelaex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren aufeinmal Aufgehoben, kein Neuer Termin

Hallo,

Gegen A läuft nun seit 3 Jahren ein Verfahren , seit 2 jahren hat A die Anklageschrift. Der Fall wird auch hin und her geschoben. Es geht um 10.000 Euro Betrug, 97 Fälle (Ebay), A ist nicht Vorbestraft.

Diese Tat hat A nicht begangen sondern die Partner von A in seinen Namen hinter den Rücken von A. Diese Partner sind alle Vorbstraft und nun läuft auch gegen diese Personen seit März 2014 ein Steuerstrafverfahren und Verfahren des Betruges am Jobcenter und andere Delikte. Diese Partner sollten auch gegen A aussagen.

in den heutigen Brief vom Gericht stand:
Abladungsgrund: Die Aufhebung erfolgt aus dienstlichen Gründen

A versteht dieses ganze hin und her nicht, kann es sein das es nun wegen den Ermittlungen gegen die Partner von A der Fall zu Seite geschoben wurde ?? oder wie darf A das jetzt verstehen ?? denn geplant ist der Termin schon lange und das Gericht will den Fall endlich vom Tisch haben.

Desweiteren haben die Partner von A eine Strafanzeige gegen A gestellt, A hätte im Internet über die Geschichten erzählt, das es eine Bande ist und und und .Die Polizistin hat gelacht und sagte, wenn A das doch wäre, dann sollte A es sein lassen, denn gegen die laufen eh noch einige Ermittlungen.

A Bittet daher um einen Rat, weil A den Sachverhalt nicht mehr verstehen kann inkl der Aufhebung aus dienstlichen Gründen , hat die Richterin gekündigt ?? denn den Fall hatten nun einige Richter in der Hand.

Danke


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Welcher dienstliche Grund genau vorliegt, kann hier logischerweise auch niemand wissen. Vielleicht gibt es Terminkollisionen, oder, oder, oder...

Rufen Sie doch einfach bei Gericht an und fragen nach.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Da A nicht geständig ist ist die Hauptverhandlung recht aufwändig. A sollte sich überlegen, was ihm das Bestreiten bringt: Geständisse sind, besonders wenn sie VOR einer langen Beweisaufnahme erfolgen, ein effektiver Strafminderungsgrund.
Warum der Termin aufgehoben wurde weiß nun hier auch niemand. Die Richterin kann z.B. krank geworden sein. Oder die Abteilung hat Haftsachen zu verhandeln, die natürlich vorrangig sind. Bei 10.000 € Schaden und 97 Geschädigten ließe sich aber auch aus dem Verfahren gegen A zwanglos eine Haftsache machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)



Wenn A nicht geständig ist, kommt es möglicherweise entscheidend auf die Aussagen der "Partner von A" an.
Solange das Verfahren der "Partner von A" noch läuft haben die aber ein Aussageverweigerungsrecht (weil sie sich ja selbt belasten könnten).
Wenn das Verfahren gegen die "Partner von A" erledigt ist, fällt das Aussgeverweigerungsrecht i.d.R. weg.
Es könnte also sein, dass man erst das Verfahren gegen die "Partner von A" zu Ende bringen möchte, bevor man das Verfahren gegen A selbst startet.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Bei 10.000 € Schaden und 97 Geschädigten ließe sich aber auch aus dem Verfahren gegen A zwanglos eine Haftsache machen.


Is klar, bei 10.000 Euro Schaden.
Wo sehen Sie denn da die Haftgründe?

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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