Verfahren eingestellt? § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung?

6. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wonid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt? § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung?

hallo,
habe heute einen brief erhalten nur leider weiß ich nicht was ich damit anfangen soll!
bitte helft mir

Brief:

Sehr geehrter Hr. X,

in der strafsache gegen sie

wegen betruges

beabsichtugt das gericht auf antrag der staatsanwaltschaft, das verfahren gemäß §154 Abs.2 Strafprozessordnung im hinblick auf das verfahren xxx auf kosten der staatskasse einzustellen . Ihre notwendigen auslagen sollen nicht erstattet werden.
Sie erhalten Gelegenheit zur stellungnahme innerhalb einer woche
mit freundlichen grüßen
Richter
.....





was heißt das jetzt`wird das eingestellt oder geht in eine neue runde oder was?

danke euch!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das heißt, dass Sie in dem anderen Verfahren eine Strafe bekommen haben (oder zu erwarten haben), die so erheblich ist, dass die im jetzt anhängigen Verfahren zu erwartende Strafe daneben nicht ins Gewicht fällt. Das heißt auf deutsch, sie sind mit der anderen Sache genug gestraft, weshalb hier das Verfahren eingestellt wird. Keine neue Runde, sondern Ende. Also freuen Sie sich.

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