Verfahren eingestellt - Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen?

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
hutschnur
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt - Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen?

Hallo,

ich hatte im November vergangenen Jahres ein schleches Erlebnis mit der Bahn. Ich wollte meine Fahrkarte bezahlen, aber der Automa hat das Geld wegen zu kleiner Stückelung nicht genommen (die nehmen grundsätzlich keine 1- und 2 Cent-Münzen). Als Student habe ich nun aber auch nicht übermäßig viel Geld, und das war das einzige, was ich dabei hatte. Da es abends war und alle Läden bereits geschlossen hatten, konnte ich das Geld auch nicht mehr wechseln lassen. Also stieg ich in den Zug und habe, noch bevor sich die Türen geschlossen hatten, der Schaffnerin gesagt, dass ich eine Fahrkarte kaufen möchte.
Daraufhin meinte sie, dass ich gar nicht ohne Fahrkarte einsteigen dürfte.
Am Ausstiegsbahnhof wartete dann auch schon die von der Schaffnerin gerufene Bundespolizei, der ich bereitwillig meinen Ausweis zeigte.

Damit hatte sich für mich die Sache erledigt, denn schließlich wollte ich ja bezahlen, durfte aber nicht.

Etwa 2 Wochen später kam ein Brief der Bundespolizei-Inspektion, wo ich um Stellungnahme gebeten wurde. Das hab ich dann auch ausführlich getan, mit Angabe von Zeugen etc.

Nun habe ich einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren wegen Verstoß wegen Erschleichen von Leistungen eingestellt wurde, gemäß § 153 Abs 1 StPO .

Ich möchte aber, dass es zu einem Verfahren kommt, damit ich das Ergebnis desselben das nächste Mal in einem solchen Fall direkt zeigen kann.

Was kann ich also tun? Oder ist es hier sinnvoll, eine Anzeige wegen falscher verdächtigung §164 StGB zu stellen? Von der Bahn möchte ich befördert werden, und nicht angezeigt werden.

MfG und Danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Gegen die Einstellung des Verfahrens gem. § 153 Abs.1 StPO wegen geringer Schuld und Verneinung eines öffentlichen Interesses an der Rechtsverfolgung, gibt es kein Rechtsmittel. Lassen Sie es dabei bewenden. Es würde für Sie nichts bringen.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Zudem bist Du ja tatsächlich ohne Fahrschein gefahren. Es liegt in Deiner Verantwortung und nicht in der Verantwortung der Bahn das Geld automatengerecht zur Verfügung zu halten. Der Tatvorwurf bestand also mit Recht. Dass das Verfahren nach §153 eingestellt wurde ist das Beste was Dir passieren konnte. Ein Freispruch oder Einstellung nach §170 wäre imho keinesfalls zu erwarten.

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