Verfahren eingestellt - § StGB 164 möglich?

24. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
AlexK75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt - § StGB 164 möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen wir an,man wird von seinem ehemaligen Geschäftspartner (innerhalb einer Gemeinschaft) wegen Untreue angezeigt.

Der Staatsanwalt stellt dann das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.

Könnte der Freigesprochene jetzt auf § StGB 164 (Falsche Verdächtigung) zurückgreifen?

Danke

Alex

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Auf welcher Rechtsgrundlage hat die StA das Verfahren gegen Sie eingestellt? (§170 Abs. 2 StPO ?)

Wenn ja kommt es darauf an, ob der Anzeigenerstatter bewusst d.h. wieder besseren Wissens eine Falsche Anschuldigung erhoben hat.

Oder ob er sich bei seiner Anschuldigung nicht sicher war, und die StA bat den Vorgang auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen.

Wenn diese aufgrund einer Wahrheitsgemäßen Schilderung einen Anfangsverdacht sah, hat der Anzeigenerstatter keine Straftat begangen, dies wäre nur der Fall wenn er Falsche Angaben oder absichtlich lückenhafte Angaben gemacht hätte.

Dies lässt sich Ihrer -leider- sehr kurzen Schilderung nicht entnehmen.

Daher lässt sich Ihre Frage nicht abschließend beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Können kann man immer. Ob es Sinn macht ist eine andere Frage. Der GB hätte die Anzeige wegen Untreue vorsätzlich wider besseren Wissens erstatten müssen und das müßte ihm auch bewiesen werden. Nach welcher Vorschrift wurde denn gegen Angezeigten eingestellt? § 170(2) oder §§ 153 ff. StPO ?

edit: Da war Rechtsmacher ein paar Sekunden schneller :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert von !!streetworker!! am 24.04.2008 19:44:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.027 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen