Sehr geehrte Damen und Herren,
nehmen wir an,man wird von seinem ehemaligen Geschäftspartner (innerhalb einer Gemeinschaft) wegen Untreue angezeigt.
Der Staatsanwalt stellt dann das Verfahren gegen den Beschuldigten ein.
Könnte der Freigesprochene jetzt auf § StGB 164 (Falsche Verdächtigung) zurückgreifen?
Danke
Alex
Verfahren eingestellt - § StGB 164 möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die StA das Verfahren gegen Sie eingestellt? (§170 Abs. 2 StPO
?)
Wenn ja kommt es darauf an, ob der Anzeigenerstatter bewusst d.h. wieder besseren Wissens eine Falsche Anschuldigung erhoben hat.
Oder ob er sich bei seiner Anschuldigung nicht sicher war, und die StA bat den Vorgang auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Wenn diese aufgrund einer Wahrheitsgemäßen Schilderung einen Anfangsverdacht sah, hat der Anzeigenerstatter keine Straftat begangen, dies wäre nur der Fall wenn er Falsche Angaben oder absichtlich lückenhafte Angaben gemacht hätte.
Dies lässt sich Ihrer -leider- sehr kurzen Schilderung nicht entnehmen.
Daher lässt sich Ihre Frage nicht abschließend beantworten.
Können kann man immer. Ob es Sinn macht ist eine andere Frage. Der GB hätte die Anzeige wegen Untreue vorsätzlich wider besseren Wissens erstatten müssen und das müßte ihm auch bewiesen werden. Nach welcher Vorschrift wurde denn gegen Angezeigten eingestellt? § 170(2) oder §§ 153 ff. StPO
?
edit: Da war Rechtsmacher ein paar Sekunden schneller
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!streetworker!! am 24.04.2008 19:44:07
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