Hallo ich habe eine bzw. mehrere Fragen.Das Verfahren wegen Missbrauch an meine Tochter ist eingestellt worden da der Täter die Vorwürfe bestreitet.Ebenso stand drin das unsere fünfjährige begutachtet wurde(was aber nur eine Stellungsnahme ist)eingeschränkt aussagefähig ist.Da unserre Tochter in der knappen halben stunde (solang dauerte die Begutachtung nur)nur in knappen kurzen Sätzen was sagte,reicht jnicht aus.
Die Ga schrieb aber das man nicht ausschliessen kann das ihr was schlimmes zugestoßen ist.
Bei der Therapeutin wo sienun seit halben JAhr hingeht,hat sie nun auch drei Aussagen gemacht die aber vom Staatsanwalt nicht berücksichtigt wurde.
Ich habe mit dem Staatsanwalt telefoniert aber der war richtig frech und sagte legen sie doch beschwerde ein aber da werden sie nicht mit durchkommen.und die Tjherapeutin hat nichts zusagen da sie keine GA ist.Ich glaube ich bin im falschen Film er legte dann auch so auf.
Kann mir einer mal tips geben was man noch machen kann.
lg knallbunt
Verfahren eingestellt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie der StA schon sagte: Beschwerde einlegen. Darübe r, ob Sie damit durchkommen entscheidet nicht er.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Was bedeutet Ga ? Falls es "Generalstaatsanwaltschaft" bedeuten soll, werden Sie mit einer Beschwerde tatsächlich kaum Erfolg haben, da diese nämlich über die Beschwerde entscheidet. Allerdings kann diese kaum im jetzigen Verfahrensstadium involviert sein.
Möglicherweise kommt es hier zu einem Klageerzwingungsverfahren. Dadurch kann man gerichtlich erreichen, daß Anklage erhoben wird.
Dies sollte man aber nicht selbst machen, sondern wirklich einen findigen Strafrechtler damit beauftragen. Eine zulässige und begründete Klageerzwingung zu formulieren, ist ziemlich knifflig.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 01.07.2007 12:37:48
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GA= Gutachterin
Gruss
-- editiert von Admin
Dies sollte man aber nicht selbst machen, sondern wirklich einen findigen Strafrechtler damit beauftragen. Eine zulässige und begründete Klageerzwingung zu formulieren, ist ziemlich knifflig.
Eine kleine Ergänzung: Ein Klageerzwingungsverfahren kann man auch nicht selbst betreiben, da Anwaltszwang besteht.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
@ Nice-Man
Mit solchen Äußerungen sollten Sie etwas vorsichtiger sein. Evtl. kommt sonst irgendein Forenuser, der diesem i.M.n.'Verbrechersyndikat' angehört auf die Idee Strafanzeige gegen Sie zu erstatten. Auch der Forenbetreiber dürfte ein gewisses Interesse daran haben, daß solche Äußerungen hier nicht unkommentiert / sanktionslos stehen bleiben.
@allgemein
Nach meiner Erfahrung (subjektiv - also im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit hier vor Ort) kam es schon oft vor, daß die GStA eine Einstellung unserer örtl. StA hier aufgehoben hat. Das ging dann in aller Regel zu Lasten meiner Klienten, aber aus sich des Geschädigten hat die GStA natürlich 'gut' entschieden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ja, das habe ich auch schon erlebt. Das liegt zum Teil aber auch daran, daß sich nach der Verfahrenseinstellung die Zeugen überlegt haben, nun doch endlich den Mund aufzumachen.
Es werden selbstverständlich Verfahrenseinstellungen aufgehoben. Aber nicht nur dann, wenn es neue Erkenntnisse gibt, sondern natürlich auch dann, wenn die Einschätzung der Generalstattsanwaltschaft sich nicht mit der der Staatsanwaltschaft deckt.
Es ist lächerlich, wieder mal ohne jegliches Hintergrundwissen und vor allem ohne jedes juristische Wissen den Staat pauschal zu verdächtigen. Jeder, der auch nur eine kurze Zeit mal hinter die Kulissen der Justizbhehörden geschaut hat, wird die Abstrusität dieser plakativen Parolen bestätigen.
-- Editiert von justice005 am 01.07.2007 15:07:12
@Bob:
Wegen Beleidigungsdelikten? Die liegen m.E. deswegen nicht vor, weil es nicht um ein beleidigungsfähiges Kollektiv handelt. Oder wegen Verunglimpfung des Staates?
@daniel
Das Problem der Kollektivbeleidigung ist richtig. Deshalb schrieb ich auch nur 'Anzeige erstatten' und nichts von 'Verurteilung', aber allein eine Anzeige kann ja schon unangenehm genug sein. ;-)
§ 90a(1)1 StGB
käme -wie Du schon sagtest- aber wohl auch in Frage.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ist im Klageerzwingungsverfahren nicht sowieso ein RA erforderlich?
Aus meiner Erfahrung habe ich, dofern ich mit einer einstellungsverfügung nicht einverstanden war, Beschwerde eingelegt, diese wurde dann bearbeitet und es kam entweder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird oder ein ablehnender Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft.
Sofern letzterer kam, hieß es, es kann innerhalb eines Monatss Klage beim zuständigen OLG erhoben werden, die von einem Anwalt unterzeichnet sein muss.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Aber sind es nicht Fehler die hier unterlaufen???
Das GA hat noch nicht mal eine Halbe Stunde geaudert.Unsere Tochter hat in knappen Sätzen berichtet und die GA ist zum Entschluss gekommen das man nur eine Stellungsnahme schreiben kann und auf grund der richtlinien unsere tochter eingeschränkt aussagefähig ist.Und der täter streitet alles ab,wie kann es sein das auf grund dessen nur weil der täter es abstreitet das Verfahren eingestellt wird????Warum wird er nicht zwangsweise verhört?Dies hat nämlich bis heute nicht stattgefunden.unsere tochter lügt defenitiv nicht denn die Aussagen die sie gemacht hat kann ein fünfjähriges Kind nicht wissen.Ich bin enttäuscht von unseren Gesetzen aber kämpfenw erden wir trotzdem.
knallbunt
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