Verfahren eingestellt - lohnt sich Beschwerde?

8. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Verfahren eingestellt - lohnt sich Beschwerde?

Hallo, wie eigentlich nicht anders erwartet wurden die Verfahren gegen meinen Ex wegen Nötigung zur Abtreibung u. häuslicher Gewalt eingestellt (170§ Abs. 2). Mein Ex bestreitet die Taten, bzw gibt an zwar über Abtreibung mit mir geredet zu haben aber mich nicht dazu nötigen wollte. Für die häusliche Gewalt gibts keine Zeugen. Ich kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Nun ja, ich habe ein Schreiben per SMS von meinem Ex wo er zugibt mir gegenüber handgreiflich gewesen zu sein. Diese ist vom letzten Jahr, habe ich nicht bei der Polizei hergezeigt. Jetzt frage ich mich, ob es sich wegen sowas lohnt Beschwerde einzulegen? Ich bin nicht sauer, aber einfach unfassbar traurig... war wegen diesen Gewalttätigkeiten in Therapie und werde das wohl nie vergessen was er mir angetan hat (ich war damals schwanger).... Ist es besser die Sache einfach ruhen zu lassen? Mein Ex kam damals übrigens ins Gefängnis, er war auf Therapie hatte gegen seine Auflagen verstoßen (hatte im Alkoholzustand zugeschlagen).

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Der Darstellung nach wird eine Beschwere kaum Erfolg haben.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 757x hilfreich)

quote:
Jetzt frage ich mich, ob es sich wegen sowas lohnt Beschwerde einzulegen?


Ich verstehe die Logik gerade nicht. Du hältst ein Beweismittel zurück und willst damit eine Beschwerde (also den Vorwurf, die Ermittlungen seien "schlecht" gewesen) begründen? Das kannst du nicht ernst meinen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12323.04.2018 19:17:04
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)

ich habe nicht behauptet die ermittlungen seien schlecht gewesen, es heißt halt im schreiben nur "Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich" und nicht Widerruf oder so... es ist auch nur eine SMS wo er verspricht mir gegenüber nicht mehr handgreiflich zu werden... aber ob diese eine SMS ausreicht weiß ich nicht. Er hatte ja lt. Schreiben die Tat komplett abgestritten.

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