Verfahren eingestellt was tun

28. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2018 07:49:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren eingestellt was tun

Hallo, am Silvester Abend hat der noch Ehemann von meiner Freundin, meiner Freundin einen Schlag gegen den Kehlkopf gegeben. Sie bekam keine Luft mehr, nachdem ihre Stimme wieder da war schrie sie, weil ihr noch Ehemann auf sie weiter einschlug. Ich bin sofort raus gelaufen um ihr zu helfen, habe ihren noch Ehemann weg von ihr gezogen. Darauf hin Griff er mich an, packte mir an den Kragen, schüttelte mich so das mir kurzzeitig die Luft weg blieb. Ich gab ihm eine Ohrfeige und sagte das er mich los lassen solle, dies tat er aber nicht, bis ich es wiederholte. Er warf mich auf den Boden und trat mehrfach auf mein Bein ein, wo er von mir abließ lief meine Freundin mit den Kindern und ich rein. Ich rief sofort die Polizei und auch der Krankenwagen würde gerufen, da ich so starke Schmerzen am Bein hatte das ich kaum noch laufen könnte. Am 2.1 war ich mit meiner Freundin nochmal bei der Polizei um die anzeigen Bescheinigung zu holen, was uns verwunderte ist das dort drin steht einfache Körperverletzung, statt gefährlicher Körperverletzung. Sie hätte ja auch bei dem Schlag gegen den Kehlkopf ersticken können, und auf jemanden mehrfach einzutreten kann doch auch nicht als harmlos gesehen werden, laut gesetz kann auch ein Schuh als Waffe gewertet werden. Da der Angreifer ja damit vor hatte erheblichen Schaden zu zufügen. Am Donnerstag hatte ich bei der Staatsanwaltschaft angerufen, da die Akte ohne Aussagen direkt dort hin ging, die Staatsanwaltschaft hat sich nicht die Bilder vom Krankenhaus geholt und auch nicht vom Hausarzt der noch eine Gehirnerschütterung fest gestellt hatte. Mir wurde auch keine Zeit gegeben es selber zu holen und der Staatsanwaltschaft zu zuschicken, am Freitag kam schon der Brief das, dass Verfahren eingestellt wurde da es angeblich nur private Streitigkeiten wären. Da fühlt man sich von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft echt etwas veräppelt, Gerechtigkeit wiederfährt einem ja so nicht. Meine Frage, was kann ich jetzt noch machen, der Herr wohnt im selben Haus wie ich. Ich kann nachts nicht mehr richtig schlafen, da ich auch Angst habe das er jederzeit wieder so grundlos ausrastet und nachher noch an mein Kind geht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Tolle Textwand ... schon mal darüber nachgedacht, das Absätze nicht nur an Schuhen Sinn machen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
laut gesetz kann auch ein Schuh als Waffe gewertet werden.


In welchem "Gesetz" steht das denn? Ich nehme die Antwort mal vorweg: In keinem !
Lt. Rechtsprechung kann(!) ein Schuh ein gefährliches Werkzeug darstellen, wobei es a) auf die Art des Schuhs ankommt und b) das Ziel der Tritte. Um ein Beispiel zu nennen: Ein paar Tritte in den Hintern mit Converse Chucks sind definitv keine gefährliche Körperverletzung. Tritte gegen den Kopf mit massiven Schuhen schon eher.


Zitat:

am Freitag kam schon der Brief das, dass Verfahren eingestellt wurde da es angeblich nur private Streitigkeiten wären.


Welches? Das wo Sie Geschädigte sind oder das wo Ihre Freundin Geschädigte ist, oder beide?

Zitat:

Meine Frage, was kann ich jetzt noch machen, der Herr wohnt im selben Haus wie ich.


In dem Verfahren in dem Sie Geschädigte sind, könnten Sie a) Privatklage erheben (teuer und sinnlos) oder b) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatswalt erheben (nicht teuer, aber auch sinnlos)

In dem Verfahren in dem Ihre Freundin Geschädigte ist, könnte die Freundin Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt erheben (ein klein wenig mehr erfolgversprechend), mit der Begründung, dass es sich in ihrem Fall (also dem der Freundin) um eine gefährliche Körperverletzung handelte, aufgrund der Kehlkopfgeschichte.



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#3
 Von 
guest-12329.01.2018 07:49:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Täter trat mehrfach auf mein Bein ein, Absicht war auf mein Knie einzutreten.
Der Brief über die Einstellung kam bei mir, genauso wie bei meiner Freundin an.
Was meine Freundin und ich am wenigsten verstehen ist, warum wir nicht Aussagen mussten, dass es keine Vernehmung gab. Die Arzt Berichte wurden auch nicht eingefordert, Ermittlungen gab es somit keine.

-- Editiert von go481511-88 am 28.01.2018 23:15

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was meine Freundin und ich am wenigsten verstehen ist, warum wir nicht Aussagen mussten, dass es keine Vernehmung gab


Vermutlich weil der Staats- oder Amtsanwalt ohnehin einstellen wollte und der Beschuldigte die Sache vielleicht eingeräumt hat. Die Nicht-Anhörung kann man natürl. im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde rügen. Wie gesagt: Die kostet nichts, nur sollte man sich nicht viel davon versprechen. Überraschungen gibt es natürl. immer wieder.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go481511-88):
Die Arzt Berichte wurden auch nicht eingefordert,

Warum auch? Der Arzt darf die Daten ohne Schweigepflichtentbindung nicht herausgeben, das weis auch die Staatsanwaltschaft. Also spart man sich die unnütze Anfrage.

Ich verstehe sowie so nicht, weshalb die Opfer immer wieder Beweise nicht angeben.
Die wenigsten Staatsanwaltschaften haben Hellseher welche sämtliche Beweise kennen. Und dann sind aufgrund der bekannten Überlastung der Justiz Sachen schnell mal eingestellt weil "war ja nicht ao schlimm".
Ich rate immer dazu, neben detailierter Sachverhaltsschilderung auch alle Beweise beizufügen.



Zitat (von go481511-88):
Was meine Freundin und ich am wenigsten verstehen ist, warum wir nicht Aussagen mussten

Das wurde doch schon alles detailiert in der Anzeige geschildert?

Oder war das nur so ein 3-Zeiler?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Ermittlungen gab es somit keine.

Das könnte auch einfach daran liegen, dass Staatsanwälte im Regelfall gar keine Lust haben, sich in Rosenkriege zwischen Ex-Partnern, Noch-Eheleuten und Neu-Partnern einzumischen. Denn da sind (a) neutrale Zeugenaussagen nicht zu erwarten, (b) zu viele Emotionen und Animositäten im Spiel und (c) versucht erfahrungsgemäß mindestens eine Seite, aus den Ermittlungen Profit für den Rosenkrieg zu ziehen ("Der Staatsanwalt hat mir recht gegeben, und nicht dir, ätsch ...")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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