Verfahren einstellen?

30. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
DecilsHand
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren einstellen?

Hallo,

Also ich habe volgendes Problem,
Ich hate bei uns im Markt eine kleine Schlägerei und ham jemanden eine reingehauen (leichte KV) der ging natürlich gleich ins Krankenhaus und zur Polizei.
Es wurde eine anzeige erstattet und ich wurde geladen habe aber auch 5 freunde die meinen "Unschuld" beweisen können und einen der mit mir von der Bar bis zu mir nachhause gegangen ist. Bin aber leider bei den Polizisten nicht gut angesehen da ich schon öfter Probleme gemacht habe. z.B Habe mit einem markierspray Polizei und Zivilistenfahrzeuge angesprüht, und habe jemanden eine Flasche auf den Kopf gehaut.

Er hat aber nur 3 zeugen die anscheinend die Tat gar nicht gesehen hatten.

hab aber schon eine ladung zur Hauptverhandlung bekommen .

Er ist auch kein umbeschriebenes Blatt auch zahlreiche Dilikte vorligen.


Kann es sein das die Verhandlung wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird?

zur Info wir reden von Österreich

Danke im voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Kein Mensch hier kann voraussehen, wie der Richter die vorliegenden Beweise würdigen wird.

Im übrigen gehe ich stark davon aus, dass auch im österreichischen Recht eine Falschaussage wesentlich härter bestraft wird als eine einfache Körperverletzung. Insofern sollten die sogenannten Entlastungszeugen vielleicht einmal drüber nachdenken, ob sie wirklich Knast riskieren wollen, um einen anderen vor einer Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung zu schützen,.



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"justice"

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#2
 Von 
DecilsHand
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja bin aber 2 Jahre auf bewehrung und mir droht der Knast!!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Zur Information: Für eine Falschaussage gibt es in Ö bis zu 3 Jahren Haft, für eine Falschaussage unter Eid 6 Monate bis 5 Jahre Haft (§ 288 StGB ). Die einfache Falschaussage begeht man in Ö im Gegensatz zu D auch schon bei einer falschen Aussage vor der Kriminalpolizei.

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