Hallo liebes Forum,
Vor einigen Jahren (4 Jahren) hatte ich ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes (Roller Kennzeichen war abgelaufen, vergessen zu tauschen).
Das Verfahren wurde nach 45 abs 1 JGG eingestellt. Damals sagte mir eine freundliche POKin dass auch im Polizeicomputer nichts gespeichert sei.
Da diese aber für die Luftsicherheitsüberprüfung (Züp) herangezogen werden und ich mir eigentlich sehr sicher bin, dass ein KAN (Kriminalaktenverweis) eingetragen sein müsste, auch bei einer Einstellung ohne Auflagen Etc, wollte ich euch nochmal fragen:
Kann es sein dass kein KAN erfolgt ist?
Kann es sein dass ein KAN etwas länger braucht bis er eingetragen ist nach dem Ausgang des Verfahrens?
Gibt es bzgl des KAN regeln ob und was eingetragen wird?
Wenn einer vorhanden ist: bekomm ich den kurzfristig weg (innerhalb von 3 Monaten, vor dem 5 ten Jahr nach der Tat) ?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :-)
Verfahren nach 45 abs 1 JGG eingestellt KAN eintrag?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es wird mit einiger Sicherheit einen Eintrag bei der Polizei geben, in jedem Fall gibt es einen im Erziehungsregister [§ 60(1)7 BZRG] , über den auch die Luftsicherheitsbehörde Auskunft bekommt [§ 61(1)5 BZRG]. Löschzeitpunkt 24. Geburtstag [§ 63(1) BZRG]
Danke dafür! Eine nachfrage @streetworker:
Ich bin inzwischen über 24 Jahre alt. Bedeutet dies dass mit dem Eintrag im Erziehungsregister auch der KAN Eintrag gelöscht wird?
( Die Luftsicherheitsbehörde bekommt doch ohnehin auch durch den Kriminalaktenverweis durch die Polizei eine Mitteilung darüber? Deswegen überhaupt die Nachfragen wie es sich hier mit Eintragungen und Löschungen verhält )
-- Editiert von Gutefrage1989 am 20.12.2020 03:24
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ZitatBedeutet dies dass mit dem Eintrag im Erziehungsregister auch der KAN Eintrag gelöscht wird? :
Nein, das ist unabhängig voneinander.
Bei der Polizei gibt es keine festen Löschfristen, sondern nur Aussonderungsprüffristen. Die betragen bei Jugendlichen 5, bei Erwachsenen 10 Jahre.
Die Kategorie "Heranwachsender" (wie im Jugendstrafrecht) gibt es dort nicht, von daher werden für Dich die 10 Jahre für Erwachsene gelten. Am besten beantragst Du mal eine Eigenauskunft über das LKA Deines Bundeslandes. Dann siehst Du, ob und wenn ja, noch was gespeichert ist.
https://datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft
Danke dir dafür!
Muss denn überhaupt dort gezwungener Maßen etwas drinne stehen, oder kann es sein dass dies nie eingetragen wurde weil „zu klein" ? :-)
Auskunft werde ich auf jeden Fall einholen
Das Verfahren damals wurde sicherlich eingetragen, aber es kann sein, dass es schon gelöscht wurde, weil es gleich beim Eintrag mit einer individuellen kürzeren Frist (bspw. 2 Jahre) versehen wurde.
ZitatDas Verfahren damals wurde sicherlich eingetragen, aber es kann sein, dass es schon gelöscht wurde, weil es gleich beim Eintrag mit einer individuellen kürzeren Frist (bspw. 2 Jahre) versehen wurde. :
Dann versteh ich nicht wieso die POKin mit damals mitteilte das (Zitat): im polizeilichen system ist nichts über sie eingetragen.
Wer legt denn eig solche Fristen fest? Und wer trägt so etwas ein? :-D danke dir für deine super Antworten!
ZitatDann versteh ich nicht wieso die POKin mit damals mitteilte das (Zitat): im polizeilichen system ist nichts über sie eingetragen. :
Das weiß ich auch nicht Viele Polizisten sind allerdings nicht sonderlich "bibelfest" was die Datenregelungen angeht. Haben sie (die meisten) im Alltag ja auch nichts weiter mit zu tun.
ZitatWer legt denn eig solche Fristen fest? :
Die Dienststelle, die die Daten ins System einspeist.
ZitatUnd wer trägt so etwas ein? :
Ebenfalls. Das passiert ja mehr oder weniger automatisch (je nach Datei). Für den schlichten Vorgang (die Anzeige und deren Bearbeitung) wird ein Vorgang im Vorgangsbearbeitungssystem der jeweiligen (Landes-)Polizei angelegt (hier bei uns in Niedersachsen heißt das Ding NIVADIS = Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System) und dort steht er dann halt drin. Wird ein Eintrag in irgendeine "Spezialdatei" fällig (z.B. Falldatei Rauschgift, Falldatei Gewalttäter Sport usw.) geht eine (extra) "Meldung" zum BKA, da diese Dateien beim BKA geführt werden, nicht auf Landesebene. Dafür sind dann -soweit mir bekannt, jedenfalls hier in Nds.- spezielle Beamte zuständig, bzw. haben bestimmte Beamte die "Rechte" dazu (nicht jeder Streifenbeamte XY). In der Datei "Kriminalaktennachweis" (KAN) wird mglw. nie ein Eintrag gewesen sein, aber halt im normalen Vorgangsbearbeitungssystem, das -jedenfalls hier in Niedersachsen- mit dem landesweiten (also Bundesland) polizeilichen Abfragesystem POLAS(-Land) verbunden ist. Wenn es also irgendeinen Vorgang z.B. im System der Polizeidirektion Braunschweig gibt, bekommt auch der "Inselpolizist" auf Borkum diese Tatsache mitgeteilt, wenn er die Person abfragt.
Mach Dir mal nicht so viele Gedanken im Vorfeld Fordere die Eigenauskunft an, dann bist Du schlauer. Und selbst wenn das Ding noch auftauchen sollte, wird ein "fahrlässig nicht versicherter Roller" kaum die Zuverlässigkeit iSd. § 7, Abs. 1a LuftSiG kaputt machen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 20.12.2020 12:01
Danke für deine Hilfestellung :-) ich hab eine Anfrage sowie direkt auch eine Bitte zur Löschung der KAN Daten angefordert und über deine Verlinkung noch weitere auskunftsrechte genutzt. Bin auf deren Antwort gespannt. Wie lange muss man denn da rechnen, bis da was zurück kommt?
1-2 Wochen normalerweise. Wegen Weihnachten jetzt wird es natürl. entspr. länger dauern.
Und jetzt?
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