Hallo,
folgender Vorfall:
Montags morgens war die Welt für einen Freund von mir noch in Ordnung. Er war Mitarbeiter in einem kleinen Autohandel. Dann kam sein Chef und es passierte unglaubliches.
Die beiden haben sich in Ruhe unterhalten und Kaffee getrunken, als ein Auto auf den Hof dieses Autohandels kam. Der Chef wurde sichtlich nervös, ging zu dem Neuankömmling, der meinem Freund gänzlich unbekannt war und unterhielt sich mit diesem außerhalb des Büros. Dann kamen beide ins Büro und setzen sich zu meinem Freund, Chef ihm gegenüber, der "Neue", übrigens ein ziemlicher Schrank, neben ihn.
Wie aus dem nichts eröffnete der Chef das Gespräch mit einer Forderung nach 10.000,00 Euro, die mein Freund ihm gestohlen haben soll. Dieser war wie vor den Kopf geschlagen, denn er war sich keiner Schuld bewusst. Der "Schrank" mischte sich ein, er wolle SEIN Geld haben. Mein Freund bedeutete ihm, er kenne ihn nicht und spreche mit seinem Chef, was ihn das denn anginge. Der Chef erneuerte seine Forderung nach den 10.000,00, wiederum mischte sich der "Schrank" ein und als mein Freund gerade etwas antworten wollte, bekam er von dem "Schrank" derart eine gefegt, dass er mitsamt Stuhl umfiel. Der Schläger setze nach und kniete sich auf die Brust meines am Boden liegenden Freundes und "bearbeitete" ihn weiter. Als er offensichtlich der Meinung war, mein Freund habe genug, hob er ihn hoch und schleppte ihn in ein Hinterzimmer des Autohandels, wo mein Freund sich unter Androhung weiterer Schläge bis auf die Unterhose entkleiden musste. "Schrank" war auf der Suche nach einem Schlüssel für ein Innenfach eines Tresores in dem der Chef sein Geld aufbewahrt hat und aus dem mein Freund das Geld entwendet haben soll. Natürlich hatte mein Freund einen solchen Schlüssel nicht. Kumpel "Schrank" entließ meinen Freund dann mit den Worten: "Hoffentlich hat der Dich nicht als Prellbock benutzt".
Mein Freund fuhr dann direkt in ein Krankenhaus, um sich behandeln zu lassen und um die Verletzungen dokumentieren zu lassen.
Der nächste Gang war zur Polizei um eine Anzeige aufzugeben, wegen Körperverletzung, Anstiftung zur Körperverletzung, unterlassener Hilfeleistung und Nötigung gegen Chef und unbekannt.
Letzte Woche erhielt er dann seitens der Staatsanwaltschaft einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens gegen Chef und unbekannt, mit der Begründung weder der Chef noch der offensichtlich ermittelte Schläger hätten die Tat zugestanden und ein öffentliches Interesse läge nicht vor. Bemerkenswert ist, dass in dem Einstellungsbescheid der Name des Chefs genannt war und 2 weitere Namen, die meinen Freund nichts sagen.
Ich weiß, ist viel Text, aber was kann mein Freund nun tun. Er hat nicht die Mittel sich einen Anwalt zu nehmen, da er nur geringfügig beschäftigt ist.
Es gibt mittelbare Zeugen. Der Chef, dem die ganze Sache anscheinend sehr unangenehm war, hat kurz nach dem Geschehen verschiedene Leute angerufen, um sich zu rechtfertigen und dabei die Vorfälle so geschildert, wie sie passiert waren und wie mein Freund sie in der Anzeige dargelegt hat. Weiterhin wollten zwei Bekannte an dem fraglichen Morgen meinen Freund an der Arbeitsstelle besuchen und bekamen ebenfalls mit, was passiert ist und können die erheblichen Verletzungen bestätigen, da sie ihn kurz danach dann getroffen haben.
Gibt es z.B. bei der Stadt eine Abteilung, die in solchen Fällen helfen kann Akteneinsicht zu erlangen?
Ist der Strafrechtliche Weg nun verbaut und kann man diesen "Menschen" nur noch zivilrechtlich beikommen? Bekommt man dafür von irgendwoher finanzielle Unterstützung?
Noch mal: es ist viel Text, aber es ist ja auch viel passiert.
Ich Danke im voraus für die Infos, die hoffentlich reichlich kommen werden.
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Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt, was nun ?
Das Verfahren wurde nach § 170, Abs. 2 StPO
eingestellt.
Hinsichtlich der Nötigung kann Einstellungsbeschwerde eingelegt werden (Klageerzwingungsverfahren). §§ 171
, 172 StGB
. Der Einstellungsbescheid müßte auch eine entspr. Belehrung enthalten.
Hinsichtlich der Körperverletzung wäre dieser Weg (§§ 171
, 172 StPO
) eigentl. verschlossen, da es sich bei der Körperverletzung um ein privatklagefähiges Delikt handelt (Die Privatklage -§ 374 StPO- ist nicht mit der Zivilklage zu verwechseln). Für diese Delikte ist das Klageerzwingungsverfahren und die Vorschaltbeschwerde dazu nicht zulässig.
Da die Körperverletzung hier aber im Verbund mit dem Offizialdelikt der Nötigung steht, wäre in diesem Fall -ausnahmsweise- auch hinsichtlich der Körperverletzung der Weg der Klageerzwingung eröffnet, es sei denn, die Nötigung wurde mangels Tatverdacht eingestellt (offenbar nicht der Fall).
Ihr Kumpel sollte sich per Beratungshilfeschein an einen Rechtsanwalt wenden und sich eine Erstberatung holen. Das kosten ihn max. 10,00 €.
Einen Antrag auf Beratungshilfe und ein Infoblatt dazu gibt es hier:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf
Falls man den Anwalt über die Erstberatung hinaus beauftragen möchte, kann man z.B. Ratenzahlung mit ihm erörtern. Auch wäre es möglich die Anwaltskosten im Wege eines Zivilverfahrens als Schadenersatz von den Tätern einzufordern. Aber das sollte man -wie gesagt- mit einem Anwalt erörtern.
Ohne einen Anwalt funktioniert hier gar nichts !
Der Freund kann zwar innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid einlegen, aber die wird nicht zum Erfolg führen, wenn da nicht wirklich etwas substanzielles vorgebracht wird, wird die Generalstaatsanwaltschaft kaum Anlaß finden, was anderes anzunehmen als die Staatsanwaltschaft.
Vorliegend geht es ja nicht um eine rechtliche Problematik, sondern einfach nur um die Frage, ob die vorliegenden Beweismittel ausreichen oder nicht.
Sollte es wirklich auf die Spitze getrieben werden und ein klageerzwingungsverfahren angestrebt werden, muß dies auf jeden Fall ein Anwalt tun. Erstens ist das gesetzlich vorgeschrieben und zweitens kriegt das kein Laie hin. Die Formvorschriften sind echt heftig. Daran scheitern auch viele Anwälte, eine zulässige Klageerzwingung hinzukriegen.
Davon ganz abgesehen ist die Begründetheit auch so eine Sache. Um eine klageerzwingung durchzubringen, müßte man das Oberlandesgericht aufgrund einem aus sich selbst heraus erklärendem Antrag davon überzeugen, dass die Beweismittel ausreichen (die man selbst bennen muß), um zu einer Verurteilung zu kommen. das heißt eine Verurteilung muß wahrscheinlicher sein, als ein Freispruch. Und ganz offensichtlich reichen die Beweise bisher nicht aus, sonst hätte die Staatsanwaltschaft nicht eingestellt. Sollten bisher noch einige Zeugen nicht vernommen sein, die der Freund für wichtig hält, dann sollte dies der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Beschwerde schon mitgeteilt werden. Dann ermitteln die durchaus mal nach. Also Zeugen benennen in der Beschwerde ist das Beste was sie machen können. Das hat auch Aussicht auf Erfolg. Jedenfalls mehr als eine klageerzwingung.
Abschließend kann ich mir auch aus aktuellem Anlaß nicht verkneifen, vorsichtig zu vermuten, dass ein OLG durchaus zurückhaltend ist mit Klageerzwingungen. Eine begründete Klageerzwingung stellt eine massive Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft dar. Ich bin mir nicht sicher, ob da nicht manch ein OLG davor zurückschreckt....
Also: Anwalt aufsuchen, Beschwerde innerhalb von 2 Wochen einlegen, Zeugen benennen !
-- Editiert von justice005 am 20.10.2007 00:49:42
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Danke für die Hinweise. Anwalt wurde eingeschaltet. Schaun mer mal was passieren wird.
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