Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
soulsound
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahren wegen Verstoß gegen BtmG

hallo,
angenommen,
person A soll im Jahre 2004 in 4 Fällen Marihuana für je 10Euro und in 3 Fällen 15-20Gramm Kokain verkauft haben. Außerdem soll Person A 50Gramm Kokain von einer bestimmten BtM-Quelle gekauft haben. Diese Person hat erst jetzt überhaupt erfahren, dass da ein Verfahren läuft. Es fand eine Hausdurchsuchung statt, bei der keinerlei Beweise in Form von Drogen oder Ähnlichem gefunden wurden. Jetzt hat Person A eine Ladung vom Amtsgericht bekommen um in der Hauptverhandlung vor dem Schöpfengericht vernommen zu werden. Person A ist sich keiner Schuld bewusst. Es liegen lediglich die Aussagen derjenigen, die mit den Drogen erwischt wurden, vor. Meine Frage ist jetzt, kann man allein durch Aussagen anderer für schuldig erklärt werden? Was hat man zu erwarten, wenn man wegen dem Verbrechen, das oben geschildert wurde, verurteilt wird? Haftstrafe?
Ich würde mich über Antworten freuen, da ich auf diesem Gebiet (zum Glück) noch keinerlei Erfahrungen gesammelt habe und nicht viel weiß über das Vorgehen bei solchen Delikten.
Danke im Voraus.
Soulsound

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

3 Fällen 15-20Gramm Kokain verkauft haben. Außerdem soll Person A 50Gramm Kokain von einer bestimmten BtM-Quelle gekauft haben.

Dürfte jeweils eine nicht geringe Menge darstellen, also § 29a BtmG = Mindestrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe.

Jetzt hat Person A eine Ladung vom Amtsgericht bekommen um in der Hauptverhandlung vor dem Schöpfengericht vernommen zu werden.

Hmmm, soll wohl heissen, dass er als Angeklagter zu seiner eigenen Verhandlung geladen wurde...?! Oder soll er als Zeuge in einem Verfahren gegen einen anderen (z.B. Verkäufer oder Käufer) vernommen werden? (PS: Das Gericht nennt sich 'Schöffengericht')

Meine Frage ist jetzt, kann man allein durch Aussagen anderer für schuldig erklärt werden?

Natürlich kann man das. Sonst müßten man ja z.B. jeden Mörder freisprechen, der zwar von 100 Zeugen bei der Tat gesehen wurde, aber wo die Tat nicht z.B. auf Film o.ä. festgehalten wurde.

Gerade wenn mehrere voneinander unabhängige Aussagen vorliegen, ist das ein relativ starker Beweis. Ausserdem ist es bei Zeugen im BTM-Bereich in aller Regel so, dass die sich durch ihre Aussagen (auch) selbst belasten (entweder des Erwerbs oder des Verkaufs). Solche Aussage sind vor Gericht immer sehr glaubhaft, da sich ja kaum jemand selbst belasten würde, um einen anderen -Unschuldigen- zu belasten.

Was hat man zu erwarten, wenn man wegen dem Verbrechen, das oben geschildert wurde, verurteilt wird? Haftstrafe?

Auf jeden Fall Haftstrafe. Wie gesagt, die Mindestrafe für einen Fall des § 29a BtmG (nicht geringe Menge) ist 1 Jahr Freiheitsstrafe. Da die nicht geringe Menge hier wohl in 4 Fällen vorliegen dürfte, wären wir bei 4 mal 1 Jahr Mindesstrafe. Die Grasgeschichten dürften als 'Kinkerlitzchen' nach § 154 StPO eingestellt werden. Aus den 4 Fällen des § 29a wird man eine Gesamtstrafe bilden, die wohl einiges über 2 Jahre liegen dürfte. Vielleicht auch über 3.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
soulsound
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

und was wäre, wenn der Angeklagte gestehen würde? Gäbe es dann eine Chance, das es wenigstens zu einer Bewährungsstrafe kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Das kann man nicht vorhersagen. Geständnisse werden immer strafmildernd berücksichtigt, aber ob das hier reicht um unter 2 Jahre zu kommen, kann man nicht wissen. Wenn er irgendwas in Richtung § 31 BtmG zu bieten hat, könnte man ggf. mit der StA verhandeln. Aber das sollte -wenn dann- ein Anwalt machen.

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