Verfahrensfehler bei Anklage?

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2018 06:27:32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfahrensfehler bei Anklage?

Hallo zusammen, ich war auf einem Tankstellengelände von 2 Kunden festgehalten worden, obwohl ich nicht mit dem Auto gefahren bin. Ich sass im Auto. Sie holten die Polizei und die machten später auf dem Revier einen Alctest der ergab 1,98 . Nun bekam ich vom Gericht die Anklageschrift . Dort steht: Er befuhr am xy gegen xy mit einem Personenkraftwagen der Marke xymit dem kennzeichen xyi in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand u. A. die Berliner Strasse.
Due Tankstelle befindet sich zwar auf besagter Strasse, jedoch ist duese nicht erwähnt und auch nicht mit der Hausnummer. Ist dies ein Verfahrensfehler ? Die Polizei hat mich nicht auf der öffentlichen Strasse angetroffen, es war wie oben beschrieben. Ist es ratsam dem Gericht das mitzuteilen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Viel relevanter dürfte sein, wie man selbst und wie das Auto dort hin kam. Und warum man in dem Auto saß.


Zitat (von Det1961):
Ist dies ein Verfahrensfehler ?

Nicht unbedingt. Wenn es nämlich stimmt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
. Ist dies ein Verfahrensfehler ?


Nein.

Zitat:
Die Polizei hat mich nicht auf der öffentlichen Strasse angetroffen,


Auch eine Tankstelle ist öffentlicher Verkehrsraum, ebenso wie ein nicht abgesperrter Supermarktparkplatz.

1x Hilfreiche Antwort

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