Verfahrenskosten/Strafbefehl

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)
Verfahrenskosten/Strafbefehl

Hallo!

Ich hätte mal eine Frage zu den Verfahrenskosten bei einem Strafbefehl.

Ich kenne da nur die "Regel" ..... bis 30 TS 60 €, bis 120 TS 120€ usw.

Jetzt habe ich jedoch gelesen, die VK berechnen sich nach der Höhe der Geldstrafe die im Strafbefehl steht !?!?!?

Aktuelles Beispiel ist:

Strafbefehl mit Verwarnung und Strafvorbehalt von 80 TS zu 30€. Wurde vom StA innerhalb der HV beantragt da ich (unentschuldigt) nicht zur HV erschienen bin.

Wie hoch sind dann hier die Verfahrenskosten (im SB stand keine genaue Angabe, nur das ich die zu tragen hätte)??

Wiel lange kann das dauern bis da die Rechnung kommt (SB ist bereits seit 3 Wochen rechtskräftig)


Danke für Antwort!







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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

sollte natürlich heissen :

"Verwarnung unter Strafvorbehalt von ..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Bei Geldstrafe bis 180 Ts. beträgt 1 Gebühr 120 EUR. Strafbefehl 0,5-fache Gebühr (Nr. 3110, 3118 KV GKG).

120 EUR * 0,5 = 60 EUR



-- Editiert am 17.07.2010 00:00

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