Verfolgt von der Polizei

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
casimira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verfolgt von der Polizei

Ich habe derzeit ein Problem mit der Polizei, man glaubt man mir nicht, dass ich nicht Opfer einer Straftat wurde.

Vor einigen Jahren war meine Mutter für mehrere Jahre mit einem Mann liiert. Zwei Jahre haben meine Mutter, meine Schwester und ich mit diesem Mann unter einem Dach gelebt. Damals war ich zwischen 11 und 13 und meine Schwester zwischen 8 und 10 Jahre alt.
Irgendwann gingen meine Mutter und dieser Mann getrennte Wege und ich habe ihn nie wieder gesehen.

Nun bekam ich Besuch von der Polizei. Eine weitere Stieftochter von ihm, beschuldigt ihn sie in ihrer Kindheit sexuell Missbraucht zu haben. Die Polizei ist nun fest davon überzeugt, dass er auch mich und meine Schwester auch missbraucht haben muss.

Dies ist aber nicht der Fall. Weder ich noch meine Schwester wurden von dem Mann angefasst oder missbraucht.
Dies habe ich auch der Polizei zu Protokoll gegeben.

Die Polizei gibt sich damit aber nicht zufrieden und befragt ehemalige Lehrer, Nachbarn und meine damals beste Freundin. Bei meiner Schwester das gleiche. Dabei erweckt die Polizei bei den befragten Personen den Eindruck, dass ein Missbrauch von mir und meiner Schwester gesichert sei. Meine Lehrerin rief am Wochenende an und heulte am Telefon weil sie nicht bemerkt hatte was man mir angetan hat.

Mir geht das mittlerweile zu weit. Ich habe mich heute bei der Polizei beschwert. Dort meinte man nur, dass es nicht selten sei, dass Opfer den Missbrauch abstreiten und daher auch meine entlastende Aussage vor Gericht nie eine Rolle spielen würde.

Kann ich die Ermittlungen irgendwie stoppen, denn mittlerweile nervt das wirklich!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

kurz und knapp um die Antwort mal vorweg zu nehmen:

Nein, sie können die Ermittlungen der Polizei nicht stoppen, da es sich bei Sexualdelikten mit Ausnahme des sexuellen Missbrauches von Jungendlichen nach § 182 Abs. 3 des StGB grundsätzlich um Offizialdelikte handelt, bei denen die Ermittlungsbehörden von Amts wegen Ermittlungen einleiten und durchführen müssen.

Auch gegen die Vorgehensweise der Polizei besteht keine rechtliche Handhabe, um bspw. Befragungen im sozialen Umfeld zu unterbinden.

Was jedoch so nicht simmt ist die Aussage, dass Ihre Einlassungen aus Sicht des Gerichts als mögliche Betroffene keine Rolle spielen würde. Es spielt sogar eine maßgebliche Rolle, wenn ein vermeintliches Opfer den Täter ohne erkennbar unter Druck zu stehen, entlastet.


Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Dabei erweckt die Polizei bei den befragten Personen den Eindruck, dass ein Missbrauch von mir und meiner Schwester gesichert sei.


Und was dies (obige) hier angeht, muß man sehr genau hinsehen:

Sagt die Polizei: "Casimira bestreitet zwar, aber wir gehen dennoch davon aus...."

oder sagt die Polizei (wahrheitswidrig): "Casimira hat bestätigt...."

Gegen ersteres ist nichts einzuwenden. Gegen zweiteres würde ich mich auch zumindest dienstaufsichtsrechtlich beschweren.

1x Hilfreiche Antwort

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