Verführung Minderjähriger? Ich bin 18 und meine Freundin ist 17

15. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tr4p
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verführung Minderjähriger? Ich bin 18 und meine Freundin ist 17

Hallo,

ich bin 18 und meine Freundin ist 17 und der Freund ihrer Mutter droht mir mit einer anzeige wegen verführung minderjähriger,
Nun meine Frage:
Hat seine Anzeige Sinn? denn unter verführung minderjähriger verstehe ich was anderes z.B. Geschlechtsverkehr gegen entgelt was nicht der fall ist. zudem brauch er doch auch Beweise die er nicht haben kann. Wird mir was passieren wenn ich mich weiter mit ihr treffe???
Meine 2. Frage:

kann man eine Anzeige bekommen , wenn sie bei mir übernachten würde??? geht das ganz soweit das per gesetz sogar der Kontakt verboten wird???

Bitte um Aufklärung!

MfG Tr4p

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Nee das geht nicht.

Um überhaupt einen Straftatbestand zu erfüllen müsste sie noch unter 16, also bis einschließlich 15 Jahre alt sein.


MfG!

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ihre Frage wurde hier eigentlich schon beantwortet. Ich hole etwas weiter

Natürlich kann Sie der Freund der Mutter Ihrer Freundin anzeigen. Nur macht das keinen Sinn. Ein solches Verfahren würden Hopp Hopp wieder eingestellt. (§170 Abs. 2 StPO )

Da sich ein hinreichender Tatverdacht nicht ergeben hat. Beweisen muss er da nix, es wäre Aufgabe der StA Beweise zu finden.

Einschlägig ist hier § 182 StGB . Abs. 1 und 2. Beides kann ich hier nicht subsumieren.

Auch wenn Ihre Freundin bei Ihnen übernachten würde, könnte mann Sie nicht strafrechtlich verfolgen. Jedoch sollten Sie beachten, das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat. und Ihrer "noch" minderjährigen Tochter vorschreiben kann wo Sie sich insbesondere zur Nachtzeit aufzuhalten hat und wo eben nicht.

Strafrechtlich ist da nix zu holen.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ausnahmen dürfte wohl wieder das Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer - Schülerin) darstellen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

@
hanibal2102@web.de

Mann Mann Mann Mann

Sie müssen echt dringend Beiträge brauchen, oder haben Sie auch mal was sinnvolles zu sagen?



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tr4p
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

somit haben sich dann meine fragen geklärt =) dankeschön.

an dieser Stelle würde jetzt ein "closed" passen.

MfG Tr4p

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