Verführung Minderjähriger - Kann was auf mich zukommen?

21. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Chriss86
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)
Verführung Minderjähriger - Kann was auf mich zukommen?

Huhu Leute !

Ich (22) Hab ich mich in einer 15 1/2 jährige Verliebt. Sie kam mir direkt Sympathisch vor und verhielt sich mir erscheindend auch reifer.

Ihr mutter ist sehr krass drauf. Sie meinte das das kein problem ist. Gut. Die mutter hat den Umgang nicht Verboten.

Jetzt hatte ich mit ihr ungef 4 mal in 3 monaten Analenverkehr weil sie meinte sie würde zwar richtigen sex lieber wollen aber mir war das zu unsicher, da sie auch keine pille nahm. (Sie war nicht dagegen und hab sie zu NICHTS gezwungen)

Jetzt will die mutterstrafanzeige erstatten, weil sie das herausgefunden hat das wir 4 mal anlen verkehr hatten.

Kann was auf mich zukommen ?

PS: Bin in Ausbildung, und weiss nicht was ich jetzt machen soll ...

Danke schonmal im vorraus !

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4 Antworten
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann was auf mich zukommen ? <hr size=1 noshade>


Ja, sicher.

Wenn die Mutter Ihrer Freundin Strafanzeige erstattet wird zunächst geprüft ob eine Strafbarkeit überhaupt vorliegt.

Die Mutter Ihre Freundin ist in diesem Fall auch antragsberechtigt.

Vermutlich wird zunächst Ihre Freundin an Zeugin / Geschädigte gehört und zum Abschluss des Verfahrens Sie.

Dann wird der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Diese entscheidet dann was mit dem Verfahren weiter passiert.

Ausgehend von Ihrer Schilderung würde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, da eine Strafbarkeit Ihres tuns nicht erkennbar ist.

Ihre Freundin ist über 14 als kein "Kind" im Sinne des Gesetzes mehr, und kann somit selbst -wie hier geschehen- über Ihre Sexualität entscheiden, das SIe Ihre Unreife ausgenutzt haben, ist für mich nicht erkennbar.

Vielleicht sollten Sie aber zu dritt nochmals ein Gespräch führen, vielleicht können dann die bedenken der Mutter Ihrer Freundin ausgeräumt werden.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
Chriss86
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ding ist, das wir uns in 6 monaten die wir uns kennen vieleicht 15 mal gesehen haben und ungef 3 mal analverkehr hatten. Sie meinte sie würde lieber richtigen Sex haben, aber das war mir zu unsicher. Deswegen haben wir auf analenverkehr zugegriffen, der von ihr nicht abgeleht wurde und ich habe sie auch nicht ausgenutzt. Ihre mutter hat uns vor einem halben jahr einmal verboten uns zu sehen. nach 7 tagen damals wars aber nicht mehr verboten, heisst wir haben uns auch wieder ab und zu mal wieder gesehen. Sie ist die erste jüngere freundin, die ich hatte. Aber es hat einfach gefunkt ich weiss auch nciht warum...

mit ihr kann man reden, alles ist super... bis die mutter das mit dem analen verkehr herausgefunden hat.

Muss ich denn ins gefängnis ?
(Bin nie mit der polzei auch noch im geringsten nie im Kontakt getreten heisst keine vorstrafen etc pp. )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich denn ins gefängnis ? <hr size=1 noshade>


Ich sagte bereits das dass Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird.

Folglich müssen Sie auch nicht ins Gefängniss oder sonst wo hin.

Um es nochmal deutlich zu machen.

SOLAGNE IHRE FREUNDIN NICHT UNTER 14 JAHRE ALT WAR ALSO 13 PASSIERT NACH IHRER SCHILDERUNG GAR NICHTS, AUSSER DAS SIE ZUR SACHE VIELLEICHT VERNOMMEN WERDEN. MEHR NICHT.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
Chriss86
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 5x hilfreich)

Dankeschön ! Bin ich jetzt Schlauer...

Ich werd wohl den kontakt abbrechen so schwers mir auch fällt.

Danke also !

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