Verführung Minderjähriger?! Können sie meinen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben?

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
anima
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verführung Minderjähriger?! Können sie meinen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben?

Hallo

ich bin 17Jahre alt und habe seit kurzen eine Beziehung zu einen 27jährigen.
Meine Eltern sind gegen unsere Beziehung.

Können sie meinen Freund anzeigen, wenn wir Sex haben??
Ab 16 darf man doch normal Sex haben, mit wem man will, oder?

-- Editiert am 14.03.2009 07:43




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Äääämmm....Bist du Sicher das du nicht das Dr. Sommer Team fragen solltest?? Lach


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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Wenn Dein Freund nicht grade dein Lehrer oder Ausbilder ist, dann ist eine Beziehung nicht strafbar.

Es gibt auch keine Altersgrenze für Sex. Verboten ist in Deutschland im Prinzip nur der sexuelle Kontakt zu Kindern. Und Kind im rechtlichen Sinne ist man nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Daher ist im Grunde der Sex bereits ab 14 erlaubt.

ABER: Der sexuelle Kontakt zu Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 sowie zwischen 16 und 18 kann unter bestimmten Umständen trotzdem noch strafbar sein. Es würde jetzt aber zu lange dauern, das alles aufzuzählen.

Wenn also Dein Freund weder Dein Lehrer, dein Ausbilder oder ein Zuhälter ist, dann ist die Beziehung nicht strafbar. Eine Anzeige hätte demnach keine Konsequenzen. Ein strafverfahren würde sofort eingestellt werden.


ABER:
Da du noch minderjährig bist, haben deine Eltern das Sorgerecht und können bestimmen, mit wem du dich triffst und mit wem nicht. Sie können dir also den Umgang mit dem Freund verbieten und notfalls den freund zivilrechtlich auf Unterlassung verklagen. Ich bezweifle aber, das es zu solchen Keulen kommen muss.

Vielleicht wäre ein Gespräch mit den Eltern sinnvoller . ;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
trtlfreak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anima,

ich kann justice005 nur zustimmen - vor allen Dingen was das Gespräch mit deinen Eltern betrifft.

Hier aber trotzdem noch mal die Ergebnisse einer kleinen Internet-Recherche zu Rechtslage - falls du dich für die jeweiligen Artikel interessierst:

"...deine Frage wird in den §§ 174 , 176 und 182 des Strafgesetzbuches eindeutig beantwortet.
Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder).
Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind nur strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen.
Bei Jugendlichen über 16 Jahren sind sexuelle Handlungen nur noch strafbar, wenn es sich um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter"

Sowie:

"Nach StGB § 182 liegt Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
dann vor, wenn man über 18 und die andere Person unter 16 Jahren
ist.
Ein Sonderfall ist nach § 174 StGB der sexuelle Mißbrauch von
Schutzbefohlenen. Dann genügt es, wenn die missbrauchte Person
unter 18 Jahren ist."

(beides zu finden unter: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2234908.html)


Grüße,
trtlfreak

-- Editiert am 14.03.2009 11:44

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