Verführung Minderjähriger (Lehrerin)

7. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
DevNull
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verführung Minderjähriger (Lehrerin)

Hallo,

ich (16) habe seit ein paar Tagen eine FESTE Beziehung mit meiner Lehrerin (26) und nun möchte ich wissen was auf sie und mich zukommen kann. Was für eine Straftat wäre es? Verführung Minderjähriger? oder irgendwas mit Schutzbefohlenen?

Geschlechtsverkehr fand NOCH nicht statt, und ich mache ALLES Freiwillig und sage ihr immer wo meine Grenzen sind.

Danke im Voraus!

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21 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Schwierige Frage, ob da überhaupt eine Strafbarkeit gegeben ist, weil Du nicht unter 16 bist. In Frage käme § 174, Abs. 1 Nr. 2 StGB :

§ 174 StGB
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs- , Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind


vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Du selber machst Dich nicht strafbar, nur (ggf.) die Frau. EIn Beispiel für die Tatbestandsmäßigkeit wäre z.B., wenn sie Dir für Sex bessere Noten verspricht, also das Abhängigkeitsverhältnis in dem Du zu ihr stehst für die sexuellen Handlungen ausnutzt. Das ist eine Frage die anhand des konkreten Einzelfalls beleuchtet werden muß, und die sich daher in einem Forum nicht hinreichend beantworten läßt.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 07.11.2004 15:40:15

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#2
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Die gute Nachricht: Sie handeln nicht strafbar.

Die schlechte Nachricht: Ihre Lehrerin handelt unter Umständen strafbar gem. §174 Abs.1 #2 StGB . Möglicherweise riskiert sie jedoch auch nur ein disziplinarisches Verfahren mit den Folgen einer Versetzung an eine andere Schule. Unverantwortlich handelt Ihre Lehrerin in jedem Fall.

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#3
 Von 
DevNull
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, meine noten waren bei ihr immer auf 1 (aber verdient).

Ist es eigentlich auch noch so wenn sie nur einen kurs unterrichtet in dem ich nicht mehr bin?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Bezügl. der Strafbarkeit kommt es immer auf den Tatzeitpunkt an. Wenn sie also in Deiner Klasse/Deinem Kurs unterrichtet hat, und ihr gleichzeitig was miteinander hattet, kommt der o.g. § in Frage.

Wie das für die Zukunft (wenn Sie den Kurs nicht mehr unterrichtet) aussieht, ist eine andere Sache. Da kann man IMHO nicht mehr von einer Ausnutzung des Erziehungsverhältnisses sprechen, aber wie schon gesagt, eine rechtsverbindliche Antwort wirst Du in einem Forum nicht bekommen, weil so eine Sache viel zu abhängig vom Einzelfall ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
DevNull
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dank euch!

das muss sich ja anhören.... Schüler mit Lehrerin. ;)

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ein disziplinarisches Verfahren ist nicht nur möglich, sondern ist zu erwarten.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#7
 Von 
Sunnysgirl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 35 und habe mit einem 16 jährigen ein intimes Liebesverhältnis. Seine Mutter, hat uns gestern zusammen gesehen, und ihm gedroht mich anzuzeigen.
Meines erachtens wird sie damit keinen Erfolg haben, da er ja 16 ist bald 17 und Sex von über 21jähr. mit 16 jährigen legal ist. Lieg ich da richtig?

Gruss Sunnysgirl

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie liegen richtig. § 182 StGB , Missbrauch von Jugendlichen, schützt Jugendliche unter 16 J., so dass der 16jährige nicht mehr darunter fällt.

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#9
 Von 
Pünktchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen! Ich habe eine Frage zu folgender Situation: Sie/16, er/29. Soweit ist das ja kein Problem, da sie über 16 ist.
Die zwei haben sich in einer Jugendorganisation kennengelernt. Er ist nicht ihr Leiter, jedoch der Vorstand der Organisation. Da sie aufgrund ihres Alters keinen festen Leiter hat, ist er auf Lagern etc für sie verantwortlich. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das "Schutzalter" hier bei 16 oder 18 Jahren liegt. Den Paragraphen 174 kenne ich. Ich wollte mich nur noch mal vergewissern, ob es irgendwelche Ausnahmen gibt (wenn ja welche)!?
Für Antworten wäre ich froh!! Schon mal ein DANKE im vorraus!
Schönen Abend noch!

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ab 16 ist nur kritisch, wenn Mißbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses vorliegt. Ob das bei 'auf Lagern für sie verantwortlich' der Fall ist, müßte man prüfen.

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#11
 Von 
Pünktchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, wie kann man das prüfen lassen; oder anders: könnte jemand der sich damit auskennt dies tun? Das wär super!! ;)
Danke! mfg

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#12
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

Zitat DevNull:
meine noten waren bei ihr immer auf 1 (aber verdient).

... na mit 16 ist man auch noch gut dabei ;)

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#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

quote:
Da sie aufgrund ihres Alters keinen festen Leiter hat, ist er auf Lagern etc für sie verantwortlich.
Da steht alles relevante drin, dass eine Verantwortungsrelation besteht. Wo soll noch ein Problem sein?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#14
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Strafbarkeit nach §174 StGB setzt voraus, dass hier ein Abhängigkeitsverhältnis mißbraucht wird. Ich würde schon davon ausgehen, dass die Art des Abhängigkeitsverhältnisses erheblichen Einfluß darauf hat, inwieweit das überhaupt möglich ist. Hier geht es, wenn ich das richtig verstehe gerade einmal um eine gelegentliche und zeitliche äußerst Begrenzte Wahrnehmung einer Art Aufsichtspflicht. Insofern würde ich davon ausgehen, dass hier wenn nicht gerade in dieser Zeit sexuelle Kontakte bestehen, ein Mißbrauch eines solchen Abhängigkeitsverhältnisses eher auszuschließen ist.

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#15
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Aber ich bin nur juristischer Laie, wenn es den beiden wirklich wichtig ist, würde ich ein Beratungstermin mit einem Anwalt empfehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Die Rechtsprechung gibt hier keine konkrete Antwort. Bei Jugendgruppenleitern im Rahmen eines Zeltlagers kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. (vergl. Tröndle § 174 Rd 8)

Man kann die Frage also nicht mit ja oder nein beantworten.

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pünktchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann sage ich mal ganz herzlich Danke für die zahlreichen und schnellen Antworten! Das hat mir, trotz keiner klaren möglichen Antwort, weiter geholfen!:) Mfg Simone

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ohne_Name
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

mir wird schlecht wenn ich solche Beiträge lese :(

Warum kann man unsere Kinder (mit 16J sind viele Heranwachsende noch sehr kindlich) vor diesen Pädophilen nicht besser schützen?

Eine 35 Jahre alte Frau mit einem 16jährigen Lustknaben ... toll da kann sie ja super stolz drauf sein.

Ich will garnicht weiterschreiben, lieber schnell die Gedanken bereinigen ...




0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

and here´s to you Mrs. Robinson.....



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Judge Dredd
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich möchte nicht wissen wieviele 16jährige glauben ein verhältnis mit ihrer lehrerin zu haben nur weil sie mal zurücklächelt.....

:augenroll:

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#21
 Von 
Erni112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
Meine Frage passt jetzt nicht 100% hier rein, aber ich wollte nicht extra ein neues Thema auf machen. Kommen wir zu dem Problem :
Ich (20) leiste Zurtzeit meinen Zivildienst in einem Jugendzentrum ab, in dem ich als Betreuer tätig bin. Sie ist 17 Jahre alt und ich weiß jetzt nicht, ob es Konsequenzen hat wenn ich mit ihr ein festes Verhältnis anfange. Ich weiß bereits, dass es ansich keine rechtlichen Probleme geben sollte, da sie ja über 16 ist. Allerdings stellt sich für mich die Frage wie das mit der Position als Betreuer ist. Gibt es da irgendwelche rechtlichen Probleme die gegen diese Beziehnung sprechen würden?

Vielen Danke schonmal für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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