Verführung minderjähriger?

20. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Verführung minderjähriger?

Hallo ! ich habe mal eine frage.

Ich bin 17 jahre alt und werde im Juli 18.

Ist das strafbar wenn ich jetzt eine freundin habe die 13 jahre ist? und erst im oktober 14 wird? kann ich dafür in den knast gehen? auch wenn ihre mutter nix dagegen hat?

Danke für die hilfe !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 sind immer strafbar.[§§ 176 und 176a StGB ] Die Einwilligung der Mutter ist unerheblich.

Als 'Freundin' darfst Du sie natürl. trotzdem haben, aber sexuelle Handlungen sind eben verboten, solange sie noch nicht 14 ist.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Und um es deutlich zu machen:

Für Sex mit einer 13jährigen steht nach Erwachsenenstrafrecht eine MINDESTstrafe von 2 Jahren Gefängnis.

Da du erst 17 bist, würdest Du zwar nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber auch dort ist eine Jugendstrafe durchaus im Bereich des möglichen.

Und by the way: Eine Vorstrafe wegen schweren Kindesmißbrauchs macht sich auch so gar nicht gut....

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#3
 Von 
menowore
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort.

Das heisst,wenn ich jetzt mit einer 13. jährigen sex habe werde ich bestraft?

Gillt dies auch bei einem Zungenkuss oder ähnlichem ?

Was ist wenn sie 14 ist und ich 18 bin ist das dann auch noch strafbar?

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#4
 Von 
Recht-oder-Unrecht-egal
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 16x hilfreich)

VORSICHT WARNUNG
der Zungenkuss ist schon ein sexelle Handlung die leider schon sehr STRAFBAR ist,
wenn Du nur ein Kuss auf den Mund gib's passiert Dir nichts.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@menowore:

Sobald das Mädel 14 wird, ist sie rechtlich kein Kind mehr, sondern eine Jugendliche. Demzufolge kann dann ab dem 14. Geburtstag kein sexueller Mißbrauch von Kindern mehr vorliegen, da sie eben kein Kind mehr ist.

In der Konstellation 14/18 ist im Grunde genommen eine Beziehung bzw sexuelle Kontakte erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen z.B. ein Abhängigkeitsverhältnis (Ausbilder zu Auszubildene usw.) Diese Ausnahmen dürften bei dir aber nicht zutreffen, sodaß eine Beziehung ab dem 14 Lebensjahr nicht mehr strafbar wäre.

z. Th. Zungekuss:

Ich habe jetzt keine Fachliteratur dabei, aber ich weiß das Thema Zungenkuss ist rechtlich ziemlich umstritten.

Unstreitig ist ein Zungenkuss eine sexuelle Handlung im Sinne des Gesetzes, wie nice-man schon sagte.

Strittig ist aber, ob durch den Kuss bereits ein 'besonders schwerer Fall' des sexuellen Mißbrauchs im Sinne des Gesetzes vorliegt. Laut dem Gesetzeswortlaut liegt nämlich ein besonders schwerer Fall dann vor, wenn die sexuelle Handlung 'mit einem Eindringen in den Körper' verbunden ist. Ob die Zunge im Mund dafür ausreicht ist mehr als fraglich.

Nach meiner persönlichen Meinung würde eine Strafbarkeit wegen 'einfachen' sexuellen Mißbrauchs völlg ausreichen. Der besonders schwere Fall finde ich etwas zu heftig. Aber wie gesagt: Ist nicht ganz eindeutig.

Wie auch immer: Irgendwie strafbar ist es bei 13 jährigen auf jeden Fall !
Übrigens: Derartige Sexuelle Straftaten verjähren erst am 28. Geburtstag des Mädels. Für eine Strafanzeige -vielleicht im Rahmen eines Streits bzw einer Rache- bleibt genug Zeit.

Also lieber abwarten... ;)

Gruß Justice

-- Editiert von justice005 am 20.01.2007 19:55:53

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Derartige Sexuelle Straftaten verjähren erst am 28. Geburtstag des Mädels.

In den Fällen des § 176a sogar erst am 38. Geburtstag...

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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