Vergehen des gemeinschaftlichen Diebstahls

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
blam1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergehen des gemeinschaftlichen Diebstahls

Hallo,

ich bin sehr verzweifelt und wende mich nun an dieses Forum.

Ich habe vor genau 4 Jahren eine große Dummheit gemacht und wurde mit einem Freund beim Diebstahl erwischt = Gesamtpreis: rund 215 €.
Zuvor habe ich sowas nie gemacht.

Mir ist die Situation so peinlich gewesen, dass ich nicht zum Anwalt gegangen bin. Als der Brief nach Hause kam, habe ich meine Strafe in Kauf genommen und diese bezahlt:
Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 15 €.
Ich arbeite seit einigen Monaten in einer privaten Firma, deren Kunden u.a. die öffentliche Verwaltung ist.
Meine Frage ist, wie lange meine Tat gespeichert ist und ob diese nach vier Jahren entdeckt werden kann? Es kommt auch vor, das auf sehr geheime Daten zugegriffen werden können und entsprechende Bereitschaftserklärungen wie z.B. Führungszeugnis oder Sicherheisüberprüfung abzugeben sind.

Bitte helft mir! Ich danke Euch vielmals im Voraus.





-- Editiert von blam1 am 18.11.2008 22:58

-- Editiert von blam1 am 18.11.2008 22:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33688 Beiträge, 17553x hilfreich)

Hi,

es steht 5 Jahre im Bundeszentralregister, im Führungszeugnis gar nicht. Ob die nun Zugriff auf das BZR haben, weiß ich auch nicht. Aber wenn, bräuchten sie ja eigentlich nicht nach dem Führungszeugnis fragen, wo ja deutlich weniger drinsteht...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blam1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mümmel,

Danke für deine Antwort!

Gilt es für das Behördenzeugnis auch, dass da nichts drin steht?

Danke!

Gruß, blam1

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33688 Beiträge, 17553x hilfreich)

Hi,

das gilt auch für das FZ für Behörden. Allerdings dürfte ein privater Arbeitgeber das ohnehin nicht verlangen.

Gruß vom mümmel

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