Vergehen nach § 242, 53 und 56, ab wann wird es aus dem führungszeugnis gelöst?

27. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
hippo
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergehen nach § 242, 53 und 56, ab wann wird es aus dem führungszeugnis gelöst?

Hallo,
ich habe heute mein Führungszeugnis erhalten, in dem meine Straftat steht. Leiter bin ich zur Zeit Arbeitsuchen und hätte auch gute Job's erhalten. Der einzige knackpunkt ist nun mal der eintrag in das FZ. Die tat habe ich 2000 begangen wurde im April 2001 dafür veurteilt, auf bewährung. Ich war bisher aber auch nicht Vorbestraft. Gibt es auch die möglichkeit diesen eintrag vorzeitig löschen zu lassen?

Danke schon jetzt für die Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hallo Hippo.

Das kommt darauf an, wie hoch die Freiheitstrafe war.

Bei bis zu einem Jahr = 3 Jahre
Bei mehr als einem Jahr = 5 jahre

Das gilt für das FZ.
Im BZR bleibt der Eintrag länger.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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