Vergessen Geldstrafe zu zahlen

11. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lunaaa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergessen Geldstrafe zu zahlen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mich kurz erkundigen was assiert wenn man versehentlich vergessen hat eine Geldstrafe zu bezahlen. Ich wurde mal zu einer geldstrafe verurteilt, habe 2 raten bezahlt aber es dann leider vergessen (ich weiss sowas sollte man nicht vergessen) aber ich hatte viel privaten Stress.

Ich weiss dass ein Nichtzahlen der geldstrafe in eine haftstrafe umgewandelt werden kann. Ich glaube ein Tagessatz = 1 Tag Haft. Wo kann ich nun erfahren ob ich da bereits zur Haft oder so eingeschrieben bin und vor allem: wenn ich das jetzt zahle (wäre finanziell möglich) ist das dann noch okay auch wenn ich schon eingeschrieben bin?

Kurz gesagt: Wenn ich nun alles auf einen Schlag zahle, ist dann das Thema erledigt? Oder geht das bei einigen Sachen gar nicht??

Danke Danke!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Sie können die Geldstrafe jederzeit durch Bezahlung tilgen. Wenn Sie nicht zahlen ergeht nicht gleich Haftbefehl; Sie würden zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe geladen werden. Aber selbst dann könnten Sie den Strafantritt durch Bezahlung abwenden.
Mit einer erneuten Gewährung von Ratenzahlung sollten Sie allerdings nicht mehr rechnen. Die alte Ratenzahlungsvereinbarung ist hinfällig und der Rechtspfleger muss Ihnen nicht erneut Ratenzahlung gewähren.

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