Vergewaltigung---Verjährt?

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Volume
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)
Vergewaltigung---Verjährt?

Hallo,
ich hab eine Frage. Nach welcher Zeit ist der Tatbestand einer Vergewaltigung verjährt. Kann ich den Täter nach 10 Jahren noch anzeigen? Hab ich überhaupt eine Chance auf Verurteilung des Täters? Ich war damals nicht bei der Polizei oder bei einem Arzt. Oder sollte ich die Sache lieber weiterhin auf sich beruhen lassen?
Vielen Dank für Eure Antworten

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4 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Vergewaltigung ist nach 10 Jahren noch lange nicht verjährt. Hab jetzt nicht nachgeschlagen, aber es sind m.E. 20 Jahre (Frist beginnt frühestens mit dem 18. Geburtstag)

quote:
Oder sollte ich die Sache lieber weiterhin auf sich beruhen lassen?


Das müssen und können Sie nur selber wissen.

quote:
Hab ich überhaupt eine Chance auf Verurteilung des Täters?


Kaum,. wenn er nicht gesteht und es auch keine anderen Beweise gibt.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
Volume
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

@Streetworker, vielen Dank für Ihre Antwort.

Also bin ich im Endeffekt bei einer Anzeige wohl zum zweiten Mal das Opfer :sad:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das wäre zumindest möglich.

Allerdings sollten Sie auch die andere Seite sehen:

Jeder kann prinzipiell hingehen und sagen: "Der und der hat mir vor 10 Jahren das und das getan. Gesehen hat es keiner und Beweise gibt es auch nicht, aber nun verurteilten Sie den mal ordentlich"

So kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren. Ich könnte z.B. behaupten, dass Sie mir vor 10 Jahrne eine Pistole an den Kopf gehalten haben und mir meinen Geldbeutel weggenommen haben. Das wäre ein schwerer Raub und Sie würden dafür mindestens(!!) 5 Jahre ins Gefängnis gehen. Nur auf meine Behauptung hin?!?!

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
Volume
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, da haben Sie wohl leider Recht.
Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.

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-- Editiert am 06.08.2009 19:05

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