Vergewaltigung - noch Aussichten auf eine Strafverfolgung?

1. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergewaltigung - noch Aussichten auf eine Strafverfolgung?

Person x wurde im Jahr 2004 von Person Y vergewaltigt, über einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren. Person x ging damals nicht zur Polizei, sondern erst ca. 1 Jahr später. Den einzigen Beweis, den Person x hat ist, dass sie damals mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus war aber den Ärzten nichts gesagt hat.Was hat Person x jetzt noch Aussichten auf eine Strafverfolgung?


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17 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Was hat Person x jetzt noch Aussichten auf eine Strafverfolgung?


Das dürfte entscheidend an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Beteiligten hängen. Ein "Beweismittel" im eigentlichen Sinne ist die damalige Gehirnerschütterung nicht, weil die ja auch einen anderen Grund gehabt haben kann. Ohne weitere Beweise (wozu auch eine glaubhafte Aussage des Opfers zählen kann) wäre das allein nicht ausreichend.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Sie schreiben ja, dass A seinerzeit (1 Jahr nach der Tat) zur Polizei gegangen ist. Was ist denn daraus geworden? Es ist ja sicherlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies muß ja in der Folge irgendwie fortgeführt (und beendet) worden sein...?!

Verjährt ist die Tat prinzipiell noch nicht. Verjährung tritt bei Taten wie dieser erst 20 Jahre nach der Tat ein. War das Opfer zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt, beginnen diese 20 Jahre erst ab dem 18. Geburtstag des Opfers zu laufen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also x war wie gesagt bei der Polizei und hat gefragt, was sie machen könne, auf dem Revier sagte die Polizistin, dass x ohne Beweise also "richtige" Beweise keine Chance habe...

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#4
 Von 
guest-12303.05.2010 10:28:38
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

logischer weise nicht 1 1/2 Jahre in 2004 sondern ab 2004! rechnen wäre von vorteil...

Das mit der Überzeugung war ja nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass Person x keine Handfestenbeweise hatte... Bisschen heulen und Suizidversuche helfen da auch nicht....



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#6
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
die Tatsache, dass Person x keine Handfestenbeweise hatte


Was hat sich daran denn seit damals geändert?

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#7
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es hat sich geändert, da x damals nicht gewusst hat, dass sie es trotzdem versuchen kann ihm seine gerechte strafe zukommen zu lassen!

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#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wie gesagt: Versuch macht kluch. Riesig sind die Chancen ganz sicher nicht mehr nach all der Zeit, unmöglich ist es aber auch nicht. Und es soll ja auch Täter geben, die froh sind, endlich gestehen zu können...

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#9
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Zu einer Verurteilung kann es auch ohne "handfeste Beweise" kommen. Es kommt eben ganz entscheidend auf die Schlüssigkeit der Aussage an. Grade weil man sich bei einer Falschbeschuldigung empfindlich strafbar macht, kann eine im Detail (!) schlüssige (!) glaubwürdige (!) Aussage ausreichen.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wobei:

Wenn bereits 2004/05 bei der Polizei alle Fakten "auf den Tisch gelegt" wurden, dies aber offensichtlich nicht mal zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt ("gereicht") hat, was ja normalerweise "von Amts wegen" hätte geschehen müssen, es sei denn, dass nicht mal ein Anfangsverdacht erkennbar war, stellt sich halt die Frage, wo dieser Anfangsverdacht jetzt plötzlich (5 bis 6 Jahre später) herkommen soll.

Das wäre ja nur denkbar, wenn entweder seinerzeit Fakten zurückgehalten wurden, bei der Polizei (was für die "Nicht-Einleitung" ursächlich war), oder der/die Beamte(n) sich seinerzeit einer Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht hätten, indem sie trotz hinreichendem Tatverdacht kein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben (ggf. auf Wunsch der Geschädigten - was jedoch für die Strafbarkeit hinsichtlich der Strafvereitelung keine Rolle spielt, da § 177 StGB natürlich ein Offizialdelikt ist, und es auf den Willen der Geschädigten in puncto Strafverfolgung nicht ankommt)

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#11
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

über solche Themen können sich nur diejenigen lustig machen die dies noch nicht erlebt haben. wenn man selber in einer solchen situation wäre ist es was komplett anderes und männer haben sowieso leicht reden, da sie denken ihn kann sowas nicht passieren,

Nun mal eine frage wieso lassen sich andere "kinder" denn von ihren vätern, onkel und was noch alles vergewaltigen und sagen nichts??? Ich muss dazu bemerken, dass Person x gerade mal 14 Jahre alt war wo das angefangen hat. Ohne Eltern oder sonst jemanden der ihr zuhört...

Achja und es kratz sie nun, da sie gerade eine therapie macht und alles wieder aufgewirbelt wird. Außerdem kommt es mir bei einigen Menschen die zurück geschrieben haben so vor, als würden sie solch ein Verhalten von Person y dulden und sind somit meines erachtens nicht besser als er!!!! Durch Polizei schlecht beraten und sonst auch keine verlässliche hilfe in sicht ließ sie das nun ruhen ohne es aber an keinem einzigen tag vergessen zu haben!

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#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich muss dazu bemerken, dass Person x gerade mal 14 Jahre alt war wo das angefangen hat.


Ich vermute, dass die Reaktion hier so ausgefallen war, weil - jedenfalls hatte ich das so gesehen - man hier angenommen hat, dass es sich vielleicht um eine Vergewaltigung in einer eheähnlichen Verbindung gehalten hat. Dass es sich in Wirklichkeit hier um eine 14 jährige gehandelt hat, lese ich hier das erste Mal.

Für diesem Fall könnte ich mir schon vorstellen, dass hier an die Sache anders herangegegangen werden muss, denn dass eine Anzeige hier so spät erfolgt, ist dann nicht ganz unüblich.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#14
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich denke, Du solltest einfach noch einmal einen neuen Anlauf nehmen. Und vielleicht wäre es gut, wenn Du darauf bestehst, bei der Polizei mit einer Frau sprechen zu können. Das macht manches einfacher. Wie schon beschrieben wurde, reicht grundsätzlich Deine Aussage für eine Verurteilung aus. Sie muß halt nur glaubwürdig sein und es könnte ein sehr steiniger Weg werden, wo ggf. auch ein Glaubwürdigkeitsgutachten gemacht wird. Wenn es Dir wichtig ist, noch eine Verurteilung zu erreichen, dann solltest Du den Weg trotzdem gehen. Immer in dem Bewußtsein, daß der Staat darum bemüht sein MUß, unschuldige Menschen davor zu schützen, am Ende völlig zu Unrecht verurteilt zu werden. Aber genau so wichtig wie das ist, ist es auch wichtig, die Täter zu bestrafen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#15
 Von 
Sima123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch beiden erstmal, es tut mir leid das ich nicht geschrieben habe, das ich erst 14 war. ich bin damals mit meinem tagebuch und meinem erzieher im schlepptau zur polizei gegangen, ich muss dazu sagen das mein ex mich in meiner wohnung festgehalten hat und ich nur durch die ausrede das ich zur schule müsse raus gehen durfte mein erzieher hat ihn dann nach der schule rausgeschmissen (ich kürz das alles mal ab) wir gingen dann zur polizei, weil ich höllische angst hatte und ins zeugen schutzprogramm wollte bzw erstmal in ein frauenhaus. dort sagte mir die polizistin, dass ich nicht in frauenhaus könne da ich noch keine 18 war und ins jugendschutz haus auch nicht, da ich zu alt war, somit war ich aufgeschmissen.
Ich fand dann doch noch einen platz für mich.
Weiterhin hörte die polizistin sich nicht einmal meine geschichte von vergewaltigung usw an und verwies mich darauf, dass ich sofort danach ins krankenhaus hätte gehen müssen und nun nichts mehr machen könne, da ich ohne richtige beweise keine chance hätte...
Darauf hin versuchte ich alles zu verdrängen und schaffte es über die jahre halbwegs normal damit zu leben und locker damit umzugehen...

Ich dachte bis samstag letzter woche ich komm super klar, die gedanken an diesen einen speziellen tag sind zum altag geworden, doch samtag bin ich durch einen dummen zufall auf sein profil in einer community gelandet und alles war anders, ich stellte alles in frage wie ich die letzten jahre so leben konnte mit dem gewissen das dieser mensch frei rumläuft.Die angstgefühle, schmerzen und erinnerungen kamen hoch und ich will das er bestraft wird und niewieder jemanden sowas antun kann! Und dann bin ich hier gelandet....

Hinzu kommt auch noch, dass er damals auf bewährung war wo das alles gewesen ist (und ich mir heute dafür in den arsch beiße das ich nicht sofort zur polizei gegangen bin, doch man kann es nicht ändern...) als ich auf seinem profil ein bild entdeckte mit der überschrift meine alte heimat und er auf dem bild vor einem gefängnis stand, keimte in mir neue hoffnung doch noch gerechtigkeit zu erfahren. (Dadurch das er rechtsextrem ist, hat er schon viele gewalttaten begangen und es war abzusehen, dass er irgendwann ins gefängnis kommt )

Für rechtschreibfehler, klein- und großschreibung entschuldige ich mich schon im voraus, ich bin einfach so nervös seit samstag.

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#16
 Von 
guest-12305.05.2010 15:55:36
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Niemand will sich über Sie lustig machen, nur Sie wissen, was wirklich passiert ist.

In einem Vergewaltigungsverfahren müssen Sie als Opfer sehr genaue, ausführliche und vor allem intime Befragungen über sich ergehen lassen. Eine Chance auf Verurteilung besteht dabei nur, wenn die ganze Aussage wirklich glaubwürdig, schlüssig und widerspruchsfrei ist - und das wird SEHR genau geprüft.

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