Verhältnismäßigkeit bei Notwehr

21. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Verhältnismäßigkeit bei Notwehr

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf diesen interessanten Artikel:
http://www.123recht.net/article.asp?a=12525

Dort steht im letzten Absatz, dass es keine sog. 'Verhältnismäßigkeit' gibt, also auch bei verbaler Provokation ein Faustschlag gerechtfertigt sein kann (Betonung auf KANN).

Das widerspricht ja allem, was ich hier im Strafrecht bisher immer gelesen habe. Es heißt doch immer: 'Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss gewahrt werden'. Und dann lese ich sowas!
Was sagt ihr dazu?

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Klagdichreich,

das ist schon korrekt, wie es im Rechtsartikel steht. §32 StGB setzt im Prinzip keine Güterabwägung voraus. Die Einschränkungen des Notwehrrechts, welche Sie meinen, finden sich im normativen Merkmal der Gebotenheit (Verbot des Rechtsmissbrauchs) und dem Merkmal der Erforderlichkeit (mildeste Mittel usw.).


Beste Grüße,

- Rönner -

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