Verhalten bei Vernehmung

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelter Azubi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten bei Vernehmung

Hallo,
habe eine wichtige Frage

1.)Wie verhält sich jmd der als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei vorgeladen wird?Und muss /soll XY die Tat in allen Einzelheiten schildern? ODER SOLL XY SICH SCHRIFTLICH ÄUßERN...UND MUSS ER DIE POLIZEI DAVOR IN KENNTNIS SETZEN DAS ER SICH NICHT VOR ORT ÄUßern MÖCHTE SONDERN SCHRIFTLICH?

2.)SOLL XY einen verfassten Entschuldigungsbrief mit zur Vernehmung nehmen?

XY hat die Tat zugegeben und wird dies nochmals bestätigen und ist sehr sehr reuig.

MFG

-- Editiert von Verzweifelter Azubi am 13.12.2007 21:40:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Eine Verpflichtung zur Aussage bei der Polizei besteht nicht. Ich rate zur Einschaltung eines Rechtsanwalts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Eine verdammt gute Idee!
So wie das XY hier schildert, ist er im Begriff, sich um Kopf und Kragen zu reden...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
das Problem beim Anwalt ist, dass man diesen auch vergüten muss. Da es sich hier um einen Azubi handelt, ist es fraglich ob dies für ihn ratsam ist. Immerhin ist das Honorar im Vergleich zur Vergütung eines Azubi nicht grade ,,billig“. Die Rechtschutzversicherung, wird meines Wissens diesen Fall nicht zahlen, da es sich hier um einen Vorsatz handelt.

Zur polizeilichen Vernehmung muss man nicht erscheinen, es könnte aber sein dass man bei einem nicht erscheinen vom Staatsanwalt vorgeladen wird. Dort müsste man erscheinen.

Ich denke, dass es auf jeden Fall gut ist, wenn man Reue zeigt. Meiner Meinung nach wirst du mit viel Glück mit einer Einstellung und einer Verwarnung davonkommen. Sozialstunden wären auch noch denkbar, mehr allerdings nicht.

Nach der Polizei wirst du vielleicht noch mal von der Jugendgerichtshilfe befragt, diese wird dann einen Bereicht an die Staatsanwaltschaft schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

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