Verhalten bei versuchten Prozessbetrug durch Vermieterin

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tesla117
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten bei versuchten Prozessbetrug durch Vermieterin

B ist Beklagter in einer Räumungsklage, es werden ihm insgesamt 10 ausgedachte Vertragsverstöße vorgeworfen. Die Vermieterin möchte B loswerden, und auch die 2 WG-Mitbewohner M1 und M2 möchten das Haus für sich alleine haben, da diese ein Pärchen sind, deshalb sprechen sie sich ab, die Vermieterin erstattet Anzeige und die 2 Zeugen sagen aus.

Doch die Zeugenaussagen wiedersprechen sich so stark und sind teilweise so irrsinnig (weil alle 10 Vertragsverstöße gelogen sind), dass das Amtsgericht die Klage abweist.

Die Klägerin geht in Berufung, gibt zu dass sie 7 Vertragsverstöße nicht beweisen konnte aber behauptet, das 3 Vertragsverstoß von den 2 Zeugen bestätigt wurde.

Fragen:

Wie verhält man sich im Zivilprozess wenn sich 3 Personen zusammentun, einer erstattet Anzeige und die anderen beiden sagen als Zeugen aus? Zu sagen das alles gelogen ist bringt nicht viel.

Es wurden bereits 3 Straftatbestände in der ersten Instanz verwirklicht: Versuchter Prozessbetrug, Falschaussage vor Gericht (Zeugen), Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug (Zeugen).

So wie der Zivilprozess funktioniert kann man diese Argumente jedoch nicht anführen, da auch im Urteil der 1. Instanz steht, dass die Vertragsverstöße nicht bewiesen werden konnten, und nicht das alles ausgedacht und gelogen ist.

1. Bringt es etwas Strafanzeige gegen die Zeugen zu erstatten um damit dem Berufungsgericht zu signalisieren, dass die Zeugen Lügner sind?

2. Wenn man Strafanzeige gegen die Vermieterin erstattet könnte das Gericht die Sache so sehen das beide Parteien (Vermieterin -Mieter ) extrem zerstritten sind und das Mietverhältnis auflösen?



-- Editiert von Tesla117 am 30.01.2020 16:12

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1463 Beiträge, 301x hilfreich)

Nur zum Verständnis: sowohl Vermieterin als auch die eigenen Mitbewohner haben sich gegen den Beklagten verschworen?

Einen versuchten Prozessbetrug in Zivilverfahren verfolgen zu lassen, ist regelmäßig eine zähe Angelegenheit. Aussagen der Parteien haben häufig mit dem subjektiven Empfinden zu tun und sind, der Natur der Sache gemäß, emotional aufgeladen. StAen und Gerichte haben (aus verständlichen Gründen) kein Interesse daran, sich nach jedem Zivilverfahren mit einem möglichen Prozessbetrug (zuungunsten der unterlegenden Partei) zu beschäftigen.

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1463 Beiträge, 301x hilfreich)

Mir ist gerade etwas aufgefallen: es gibt in diesem Forum bereits drei Themen des TE hierzu plus zwei weitere in einem anderen Forum. Da ist wohl jemand sehr strebsam :crazy:

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Tesla117):
1. Bringt es etwas Strafanzeige gegen die Zeugen zu erstatten um damit dem Berufungsgericht zu signalisieren, dass die Zeugen Lügner sind?


In der Regel ja.

Zitat (von Tesla117):
2. Wenn man Strafanzeige gegen die Vermieterin erstattet könnte das Gericht die Sache so sehen das beide Parteien (Vermieterin -Mieter ) extrem zerstritten sind und das Mietverhältnis auflösen?


Ja, aber nicht sofort.

Allerdings ist das Mietverhältnis ja aufgelöst, s. die anderen Posts.

Berry

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Frage wurde von ihr neulich schon gestellt und ausführlich beantwortet

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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