Verhalten der Justiz wirklich rechtlich Richtig ?

6. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Surfer-07
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten der Justiz wirklich rechtlich Richtig ?

Hallo,
es wird ein Strafbefehl erlassen die Tagessätze sind viel zu Hoch,dennoch wird der Strafbefehl bezahlt.
Laut den Strafbefehl sollen 20 Tagessätze zu 30 € bezahlt werden also 600 €.
Es war der Staatsanwaltschaft bekannt das der Täter nicht zahlen kann,denn der Täter selbst hat keinen Cent.
Eigentlich wird ein Unschuldiger zu der Geldstrafe verurteilt,
denn um die Ersatzhaft zu verhindern zahlt eine andere Person die Geldstrafe.
Es wurde zwar schon in den Strafbefehl eine Ratenzahlung angeboten,dennoch war diese mit 150 € für den Täter viel zu Hoch.
Es wurde von den Täter das Angebot gemacht die Geldstfrafe abzuarbeiten,dennoch wurde von der Staatsanschaft nur die Wahl gelassen zahlen oder absitzen.
Eigentlich sollte der Täter die Strafe absitzen.
Es ist nur nicht dazu gekommen,denn die andere Person hat das mehr als Nötigung der Justiz gesehen und den Strafbefehl bezahl.
Würde gerne mal Wissen,ob die Justiz das Recht dazu hatte eigentlich absichtlich und vorsätzlich so einen Strafbefehl zu erlassen ohne eine Chance den eigentlichen wahren Täter zu bestrafen.
Denn schon 5 € zu 20 Tagessätzen wäre schon Strafe genug gewesen und es wären dann nur 100 €

-- Editiert von surfer-07 am 06.06.2007 15:18:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ein Strafbefehl setzt ein 'fingiertes' Geständnis voraus.
Wenn der Empfänger gegen den Strafbefehl keinen Einspruch einlegt, frage ich mich zuallererst, weshalb nicht?
Schließlich ist dort eine ausführliche Belehrung über die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, angehängt.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

stimmt, so arme Leute sollte man am besten garnicht verfolgen, die Staatsanwaltschaft sollte einfach die Akte zu machen, wenn jemand kein Geld hat... ;-)

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wer unschuldig ist, sollte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.

Im Rahmen des Einspruchs wird auch die finanzielle Seite geklärt. Wer nämlich kein Geld hat, zahlt auch keine Tagessatzhöhe von 30 Euro.

Es stellt sich daher nicht die Frage, ob die Justiz alles richtig gemacht hat (ohne Angaben des Täters bleibt halt nur Einkommen schätzen) sondrn vielmehr warum der Verurteilte das alles so hingenommen hat.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wäre schon Strafe genug gewesen

Noch bestimmt bei uns nicht der Täter, was 'Strafe genug' ist.

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