Verhalten der Polizei wie vorgehen bezüglich Strafantrag

5. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
UserA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten der Polizei wie vorgehen bezüglich Strafantrag

Ein Händler hat mir Ware in Rechnung gestellt, welche ich angeblich bei ihm persönlich abgeholt hätte.

Aber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt.

Sämtliche Versuche die Angelegenheit mit dem Händler zu klären verliefen ins Leere.

Er beharrt auf seiner Forderung und hat ein Inkassounternehmen eingeschaltet.

Daraufhin habe ich der Polizei habe ich u.a. folgendes geschrieben:

Ich habe mich entschlossen Anzeige gegen Herrn X wegen "Betrug mittels unberechtigter Rechnung" zu erstatten.


Nun habe ich von der Polizei die Mitteilung erhalten, die Angelegenheit wird von ihr nicht weiterverfolgt, aber der Polizist bot mir an, ich könne ja zu ihm kommen und der würde dann den Händler auch dazu einladen um die Sache zu klären.

Wäre eigentlich kein Problem, nur habe ich 50 km Anfahrtsweg, wenn ich dann noch den Zeitaufwand von ca. 2.5h plus 100 km Fahrt rechne, dann entstehen mir deutlich Kosten von über 150 eur, welche ich selbst zu tragen habe.

Falls ich nicht komme, würde die Angelegenheit seitens der Polizei nicht weiterverfolgt. Gemäss seiner Aussage.

Welche Möglichkeiten habe ich?



-- Editiert von UserA am 05.01.2019 11:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32146 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von UserA):
Aber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt.
Hast du bei ihm auch nichts gekauft?

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Lass doch die Inkassobriefe weiterhin kommen. Hefte sie ab und gut.
Wenn die Forderung berechtigt ist, sollte der Händler einen Mahnbescheid erwirken
Und dem widersprichst du

Dann muss der Händler die Forderung einklagen - und dann klärt sich das.
Ganz einfach

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von UserA):
Nun habe ich von der Polizei die Mitteilung erhalten, die Angelegenheit wird von ihr nicht weiterverfolgt
Zitat (von UserA):
Falls ich nicht komme, würde die Angelegenheit seitens der Polizei nicht weiterverfolgt.
Sie wird auch so nicht weiter verfolgt. Es ist kein Betrug zu erkennen. Reines Zivilrecht. die Polizei ist dafür nicht zuständig.

Zitat (von UserA):
aber der Polizist bot mir an, ich könne ja zu ihm kommen und der würde dann den Händler auch dazu einladen um die Sache zu klären.
Das ist aber nett vom Polizisten. Wenn dir der Weg zu einer möglichen Klärung mit für dich hohen Kosten verbunden ist, dann lehne doch das überaus freundliche Angebot ab.

Zitat (von UserA):
Welche Möglichkeiten habe ich?
Was möchtest du erreichen und wie viel Aufwand möchtest du dafür betreiben?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von UserA):
Daraufhin habe ich der Polizei habe ich u.a. folgendes geschrieben:

Ich habe mich entschlossen Anzeige gegen Herrn X wegen "Betrug mittels unberechtigter Rechnung" zu erstatten.

Wenn man Strafantrag stellen will, dann sollte man das auch tun und nicht nur irgendeine Absicht kundtun.

Zitat (von UserA):
Wäre eigentlich kein Problem, nur habe ich 50 km Anfahrtsweg, wenn ich dann noch den Zeitaufwand von ca. 2.5h plus 100 km Fahrt rechne, dann entstehen mir deutlich Kosten von über 150 eur, welche ich selbst zu tragen habe.
...
Welche Möglichkeiten habe ich?

Was wollen Sie denn überhaupt erreichen? Gab es überhaupt einen Kaufvertrag? Wenn nein, ignorieren. Wenn ja, Herausgabe fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
UserA
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von UserA):
Aber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt.
Hast du bei ihm auch nichts gekauft?


Ja, habe nichts gekauft bzw. abgeholt

0x Hilfreiche Antwort

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