Ein Händler hat mir Ware in Rechnung gestellt, welche ich angeblich bei ihm persönlich abgeholt hätte.
Aber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt.
Sämtliche Versuche die Angelegenheit mit dem Händler zu klären verliefen ins Leere.
Er beharrt auf seiner Forderung und hat ein Inkassounternehmen eingeschaltet.
Daraufhin habe ich der Polizei habe ich u.a. folgendes geschrieben:
Ich habe mich entschlossen Anzeige gegen Herrn X wegen "Betrug mittels unberechtigter Rechnung" zu erstatten.
Nun habe ich von der Polizei die Mitteilung erhalten, die Angelegenheit wird von ihr nicht weiterverfolgt, aber der Polizist bot mir an, ich könne ja zu ihm kommen und der würde dann den Händler auch dazu einladen um die Sache zu klären.
Wäre eigentlich kein Problem, nur habe ich 50 km Anfahrtsweg, wenn ich dann noch den Zeitaufwand von ca. 2.5h plus 100 km Fahrt rechne, dann entstehen mir deutlich Kosten von über 150 eur, welche ich selbst zu tragen habe.
Falls ich nicht komme, würde die Angelegenheit seitens der Polizei nicht weiterverfolgt. Gemäss seiner Aussage.
Welche Möglichkeiten habe ich?
-- Editiert von UserA am 05.01.2019 11:38
Verhalten der Polizei wie vorgehen bezüglich Strafantrag
5. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Januar 2019 | 11:36
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten der Polizei wie vorgehen bezüglich Strafantrag
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#1
Antwort vom 5. Januar 2019 | 11:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32146 Beiträge, 5653x hilfreich)
Hast du bei ihm auch nichts gekauft?ZitatAber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt. :
#2
Antwort vom 5. Januar 2019 | 13:00
Von
Status: Schlichter (7210 Beiträge, 1514x hilfreich)
Lass doch die Inkassobriefe weiterhin kommen. Hefte sie ab und gut.
Wenn die Forderung berechtigt ist, sollte der Händler einen Mahnbescheid erwirken
Und dem widersprichst du
Dann muss der Händler die Forderung einklagen - und dann klärt sich das.
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#3
Antwort vom 5. Januar 2019 | 13:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatNun habe ich von der Polizei die Mitteilung erhalten, die Angelegenheit wird von ihr nicht weiterverfolgt :
Sie wird auch so nicht weiter verfolgt. Es ist kein Betrug zu erkennen. Reines Zivilrecht. die Polizei ist dafür nicht zuständig.ZitatFalls ich nicht komme, würde die Angelegenheit seitens der Polizei nicht weiterverfolgt. :
Das ist aber nett vom Polizisten. Wenn dir der Weg zu einer möglichen Klärung mit für dich hohen Kosten verbunden ist, dann lehne doch das überaus freundliche Angebot ab.Zitataber der Polizist bot mir an, ich könne ja zu ihm kommen und der würde dann den Händler auch dazu einladen um die Sache zu klären. :
Was möchtest du erreichen und wie viel Aufwand möchtest du dafür betreiben?ZitatWelche Möglichkeiten habe ich? :
#4
Antwort vom 5. Januar 2019 | 15:48
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 20x hilfreich)
ZitatDaraufhin habe ich der Polizei habe ich u.a. folgendes geschrieben: :
Ich habe mich entschlossen Anzeige gegen Herrn X wegen "Betrug mittels unberechtigter Rechnung" zu erstatten.
Wenn man Strafantrag stellen will, dann sollte man das auch tun und nicht nur irgendeine Absicht kundtun.
ZitatWäre eigentlich kein Problem, nur habe ich 50 km Anfahrtsweg, wenn ich dann noch den Zeitaufwand von ca. 2.5h plus 100 km Fahrt rechne, dann entstehen mir deutlich Kosten von über 150 eur, welche ich selbst zu tragen habe. :
...
Welche Möglichkeiten habe ich?
Was wollen Sie denn überhaupt erreichen? Gab es überhaupt einen Kaufvertrag? Wenn nein, ignorieren. Wenn ja, Herausgabe fordern.
#5
Antwort vom 6. Januar 2019 | 09:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Hast du bei ihm auch nichts gekauft?ZitatAber ich habe keine Ware bei ihm abgeholt. :
Ja, habe nichts gekauft bzw. abgeholt
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