Liebe Forenmitglieder,
ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen und bin euch im voraus schon dankbar.
Folgendes: Ich hatte heute einen Hauptverhandlungstermin beim Gericht (ausserhalb meiner Stadt). Leider konnte ich heute nicht erscheinen, weil ich krank bin. Ich nehme auch starke Tabletten, immer bei Bedarf, welche ich heute auch nehmen musste (chronisch krank)
Ich rief noch vor dem Termin morgens an und teilte mit, dass ich krank bin. Dass ich einen ärztlichen Attest vorweisen muss ist mir klar. Allerdings sagte man mir am Telefon, diesen müsste ich noch vor der Verhandlung zufaxen, sollte es nicht geschehen, würde ich vorgeführt werden oder einen Haftbefehl bekommen.
Natürlich bin ich zu meinen Arzt gefahren, und dieser hat auch einen Attest aus der Praxis dem Gericht zugefaxt, dass ich für heute verhandlungsunfähig bin und nicht fahrtüchtig sei.Allerdings erst 2 Std nach dem Verhandlungstermin. Ich musste halt so lang warten, bis ich beim Arzt drangekommen bin, das kann ich nicht beeinflussen, es gibt noch andere Menschen die vor mir da waren, und ebenfalls zum Arzt möchten.
Jetzt habe ich natürlich Angst, dass ich polizeilich vorgeführt werde oder einen Haftbefehl bekomme. Ich hatte aber heute noch vor dem Termin beim Amtsgericht angerufen und Bescheid gegeben dass ich krank bin, auch wurde mein Attest zugefaxt, allerdings 2 Std nach dem Termin.
Was meint ihr? Sollte ich morgen noch mal beim Gericht anrufen?
Lieben Dank für die Antworten und Hilfe.
Grüße Flower
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Verhandlung - Krank
Da passiert nichts...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Lieben Dank für die schnelle Antwort. Warum aber hat die Dame vom Gericht mir heute gesagt, dass ich, wenn ich nicht noch vor der Termin (Uhrzeit) einen Attest zufaxen kann, dass ich vorgeführt werde oder ein Haftbefehl erlassen wird? Sie sagte, das wäre rechtlich. Die Dame war auch recht unfreundlich. Mein Arzt hat 2 std. nach Verhandlungstermin die Bescheinigung zugefaxt.
Wäre es rechtens wenn sie mich polizeilich vorführen oder Haftbefehl erlassen? Entschuldigt bitte, dass ich so nachhake, möchte nicht in Teufelsküche kommen oder das hier morgen die Polizei vor der Tür steht.
Vielen Dank
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Theoretisch (rechtlich) hätte das passieren können (ist beim ersten versäumten Termin aber eher selten). Es ist ja aber nicht passiert
, dh. der Richter hat es nicht angeordnet. Und nun ist das Attest ja da. Da wird es auch zum nächsten Termin keine Vorführung geben, sondern eine stinknormale neue Ladung. Wenn Sie unbedingt möchten, können Sie ja morgen noch mal bei Gericht anrufen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Ich danke Ihnen sehr, zumindest kann ich etwas beruhigter schlafen. Ich werde morgen noch mals das Gericht anrufen, und um einen neuen Termin bitten, mich auch gleich informieren, ob mein Attest so ausreichend war, wenn auch 2 std später.
Viele Grüße
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