Verhandlung / Richter

30. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Verhandlung / Richter

Person A begeht Straftaten.
Person A wird verklagt.
Gericht lässt Klage zu.
Gericht lädt Person A vor.
Verteidigung von Person A beantragen Terminverschiebung, da Verteidigung am gleichen Tag eine andere Strafsache bearbeiten.

Person A soll in zwei Tagen vor Gericht stehen.

Person A bekam noch keine Vor- oder Abladung für einen neuen Termin.

Verteidigung von Person A ist bzw. war bis Freitag auf Geschäftsreise.

Frage:
Ist es normal, dass das Gericht den Termin nicht auf Antrag der Verteidigung verschiebt?
Ich dachte, man hätte ein Anspruch auf Verteidigung seines Vertrauens.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Nein, das ist nicht üblich, dem Anliegen des Verteidigers wird da normalerweise stattgegeben
Den Anspruch hat man

0x Hilfreiche Antwort

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