Person A begeht Straftaten.
Person A wird verklagt.
Gericht lässt Klage zu.
Gericht lädt Person A vor.
Verteidigung von Person A beantragen Terminverschiebung, da Verteidigung am gleichen Tag eine andere Strafsache bearbeiten.
Person A soll in zwei Tagen vor Gericht stehen.
Person A bekam noch keine Vor- oder Abladung für einen neuen Termin.
Verteidigung von Person A ist bzw. war bis Freitag auf Geschäftsreise.
Frage:
Ist es normal, dass das Gericht den Termin nicht auf Antrag der Verteidigung verschiebt?
Ich dachte, man hätte ein Anspruch auf Verteidigung seines Vertrauens.
Verhandlung / Richter
30. Oktober 2005
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Frage vom 30. Oktober 2005 | 11:20
Von
Status: Schüler (430 Beiträge, 52x hilfreich)
Verhandlung / Richter
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2005 | 11:04
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Nein, das ist nicht üblich, dem Anliegen des Verteidigers wird da normalerweise stattgegeben
Den Anspruch hat man
Und jetzt?
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