Was ist wenn eine Person psychisch krank ist und es steht eine Verhandlung bevor?

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)
Was ist wenn eine Person psychisch krank ist und es steht eine Verhandlung bevor?

Was ist wenn eine Person Psychisch krank ist und es steht eine Verhandlung bevor?
Der jenige ist nicht in der Lage das er zur Verhandlung gehen kann.
Kann man die Verhandlung verschieben oder reicht es wenn der Anwalt hingeht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Gehen vielleicht noch weniger Informationen?

Strafrecht? Angeklagter oder Zeuge?
Zivilrecht? Kläger oder Beklagte oder Zeuge?

Grundsätzlich kann man fernbleiben, wenn es keine gesetzliche Pflicht zur Anwesenheit gibt (Angeklagter, Zeuge) oder eine persönliche Anwesenheit vom Gericht nicht angeordnet wurde und auch eine andere Person (Anwalt) die nötigen Erklärungen abgeben kann (Kläger, Beklagter) - oder wenn man ärztlich für verhandlungsunfähig erklärt wurde (wobei das je nach Fall der Amtsarzt nachprüft).

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#2
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Angeklagter in Strafverfahren.
Anwalt wurde beauftragt der auch mitgeht.
Es ist nur die Frage kann der Anwalt alleine hingehen?


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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Nein, der Anwalt kann nicht allein hingehen - es sei denn, es handelt sich um das Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl. Wenn Sie sich "krankmelden" wollen, brauchen Sie ein ärztliches Attest, daß Sie nicht verhandlungsfähig sind. AU-Bescheinigung reicht nicht.


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Es ist das erste Verfahren Amtsgericht.

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