Verhandlung wegen Betrug - vorbestraft wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch

1. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhandlung wegen Betrug - vorbestraft wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch

Situation ist folgende:
ich habe in einem casino eine ec-karte gefunden die ich eigentlich abgeben wollte aber mein kumpel der dabei wqar hat sie sich dsann eingesteckt. ich habe mir dann gedacht mir egal ich nehm sie ja ned mit. am nächsten tag kam er dann zu mir und hat mir gesagt das er mit der karte per lastschrift einkaufen könne und ob ich mitkomme um zigaretten zu kaufen da er noch nicht 18 war. das habe ich dann 3 mal gemacht. irgedwann ging die karte ned mehr und wir wollten sie wegschmeißen doch dann sind wir in einem beitrag im internet draufgestossen das man überweisungen auf unserer konto machen könnten. mein kumpel ging dann in die bank und fragte was bei falschüberweisung passiert, die haben ihm dann gesagt das wenn der geschädigte das innerhalb von 2 tagen nicht mekrt nix mehr gemacht werden kann, auch die Polizei kann nix machen. daraufhin haben wir es dann ca 8 mal probiert geld auf unsere konten zu überweißen was aber nur einmal gelang, beute war 800. sind inzwischen zurückgezahlt. wir haben dann auch aufgehört da wir eingesehen haben das es falschi st sowas zu machen. par tage später kam die polizei und hat uns halt vernommen jetzt habe ich bald die verhandlung.
ich habe beim einkaufen mit der karte jeweils nur den personalausweiß hergezeigt und die überweisungen habe ich ausgefüllt.
ich bin vorbestraft wegen beleidigung, hausfriedensbruch hat das negative folgen für mich??
mit welcher strafe kann ich dann wohl rechnen???

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Wie alt bist du? 20?
Und wie hoch waren die Vorstrafen?

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#2
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
ging dann in die bank und fragte was bei falschüberweisung passiert, die haben ihm dann gesagt das wenn der geschädigte das innerhalb von 2 tagen nicht mekrt nix mehr gemacht werden kann, auch die polizei kann nix machen


So einen Quark hat man ihm mit Sicherheit nicht erzählt.

Erstens weiß das selbst der dümmste Bank-Azubi, daß das nicht stimmt. Zweitens, selbst wenn das stimmen würde, würde selbst der dümmste Bank-Azubi erkennen, mit welchem Hintergrund so eine Frage gestellt wird und wohl kaum Beihilfe zu einem Betrug leisten wollen.

Es handelt sich ganz offensichtlich um eine Räuberpistole, mit der dein Kumpel entweder dich einwickeln oder sich einen "Verbotsirrtum" konstruieren möchte nach dem Motto "die Bank hat aber gesagt, das wäre legal".

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#3
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin 19, mein kumpel war alleine in der bank und erst habe ich es ihm eh ned gelaubt , aber von seinem konto wurde auch eine falschüberweisung abgezogen und dann is er nach 2 wochen zur polizei da hat er es erst gemerkt und die haben dann gesagt das sie dort nix machen können.
also wegen beleidigung würde ich zu 1 eoche dauerarrest verurteilt und bei hausfriedensbruch musste ich 250 sozialstunden machen.

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#4
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir bitte jemand sagen mit was für einer stafe ich ungefähr rechnen kann?? danke

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

eigentlich nicht - erstens kommt mit 19 Jugend- oder normales Strafrecht in Frage und zweitens scheint Ihr zuständiges Jugendgericht ja recht heftige Strafen zu verhängen. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht würde ich mal auf eine Geldstrafe tippen, da die Vorbelastungen zwar unerfreulich, aber zumindest nicht einschlägig sind.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
von seinem konto wurde auch eine falschüberweisung abgezogen und dann is er nach 2 wochen zur polizei da hat er es erst gemerkt und die haben dann gesagt das sie dort nix machen können


Naja, "nix machen" ist ja ein weites Feld. Natürlich kann die Polizei niemanden zwingen, eine Falschüberweisung zurückzuzahlen, nur weil jemand das einfach so behauptet. Dafür muß man halt klagen, dann kriegt man ein Urteil, dann hat man einen Titel und dann kommt beim Emfpänger der Gerichtsvollzieher vorbei, notfalls auch mit der Polizei. Und dann gibt es das Geld zurück, da kannst du drauf wetten.

Aber sicherlich hat deinem Kumpel niemand gesagt, daß man eine Falschüberweisung auf keinen Fall erfolgreich vom fehlerhaften Empfänger zurückverlangen kann. Und daß in eurem Fall gar keine "Falschüberweisung", sondern ein Betrug vorliegt, sollte ja auch klar sein.

-- Editiert am 02.06.2010 17:16

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#7
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ist klar ich weiß das es betrug war, ich will ja nur wissen mit welcher strafe ich rechnen muss

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

und ich erwähnte schon, daß man das schlecht vorhersagen kann. Wenn das Jugendgericht bei Ihnen schon Dauerarrest für eine Beleidigung verhängt, könnte ich mir vorstellen, daß es wieder Arrest gibt. Aber, wie erwähnt, steht ja nicht fest, ob überhaupt Jugendstrafrecht angewandt wird.

Gruß vom mümmel

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#9
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hab noch ne frage und zwar steht mir ein pflichtverteiliger zu (bin arbeitslos)?
und falls ja wo bekomme ich den her??
und kann ich irgendwas machen das ich ned wida den gleichen richter bekomm irgendeinen antrag oder sowas stellen???

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#10
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

quote:
hab noch ne frage und zwar steht mir ein pflichtverteiliger zu?


Nein.

quote:
und kann ich irgendwas machen das ich ned wida den gleichen richter bekomm?


Nein.

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich den bisher Gesagten an. Die Geschichte ist völlig konfus und weder sachlich noch juristisch nachzuvollziehen. Deshalb kann man auch keine seriöse Einschätzung abgeben.

quote:
ich habe in einem casino eine ec-karte gefunden die ich eigentlich abgeben wollte aber mein kumpel der dabei wqar hat sie sich dsann eingesteckt. ich habe mir dann gedacht mir egal ich nehm sie ja ned mit. am nächsten tag kam er dann zu mir und hat mir gesagt das er mit der karte per lastschrift einkaufen könne und ob ich mitkomme um zigaretten zu kaufen da er noch nicht 18 war.


Wie kann der Kumpel in ein Casino gehen, wenn er noch keine 18 ist ???

quote:
das habe ich dann 3 mal gemacht. irgedwann ging die karte ned mehr und wir wollten sie wegschmeißen doch dann sind wir in einem beitrag im internet draufgestossen das man überweisungen auf unserer konto machen könnten.


Wie panne ist das denn? Offensichtlich war die Karte doch schon gesperrt. Wenn dann mit dieser Karte Geld überwiesen wird - und dann auch noch auf das eigene Konto (!) - dann ist man doch sofort ertappt. Die Polizei braucht doch nur zu schauen, auf welches Konto gebucht wurde, und schon hat man den Täter. Meine Güte, das war ja mal echt intelligent. :bang:

quote:
mein kumpel ging dann in die bank und fragte was bei falschüberweisung passiert, die haben ihm dann gesagt das wenn der geschädigte das innerhalb von 2 tagen nicht mekrt nix mehr gemacht werden kann, auch die polizei kann nix machen.


Das ist völliger Unsinn. Selbst wenn die Bank das Geld aus technischen Gründen nicht mehr zurückbuchen kann, dann kann der Geschädigte natürlich von Euch sein Geld zurückverlangen. Und wenn ihr es nicht freiwillig tut, dann wird er Euch gerichtlich auf Zahlung verklagen. Und das wird teuer - sogar sehr teuer, wenn es zu einem zusätzlichen Gerichtsverfahren deswegen kommt und sich der Geschädigte einen Anwalt nimmt. Bei Euch hat sich das ja wohl erledigt, weil das Geld ja aschon zurückgezahlt wurde.

quote:
ich habe beim einkaufen mit der karte jeweils nur den personalausweiß hergezeigt und die überweisungen habe ich ausgefüllt.


Und wie kann das funktionieren, wenn der Name auf dem Perso von dem Namen auf der Scheckkarte abweicht ??

quote:
ich bin vorbestraft wegen beleidigung, hausfriedensbruch hat das negative folgen für mich??


Klar hat das Folgen. Das heißt, dass die nächste Strafe heftiger wird.

quote:
mit welcher strafe kann ich dann wohl rechnen???


Wenn Jugendstrafrecht angewendet wird, gibt es entweder wieder Arrest oder eine Jugendstrafe auf Bewährung. Wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, gibt es entweder eine Geldstrafe oder eine kurze Bewährungsstrafe.




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"justice"

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#12
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

die im casino haben ihm geglaubt das er 18 ist ohne seinen ausweiß zu sehen.

aber das geld ist auf dem konto von meinem kumpel gekommen obwohl man mit der karte nicht mehr einkaufen ging. wir haben das zum ersten mal gemacht und nicht viel nachgedacht deswegen auch übwerweisung auf sein konto

des mit den 2 tagen aht mein kumpel gesagt ich war ned dabei also kann ich ned viel dazu sagen habs nur so geschrieben wie es war.

ich habe meinen perso hergezeigt und er hat bezahlt mit der geklauten karte deswegen haben die ned gemerkt das er des gar ned ist.



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#13
 Von 
automatikk90
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

und dies geschichte wie es jetzt genau passiert ist ist ja ned so wichtig wollte nur wissen was ich bekomm wweil ich eben den perso hergezeigt habe als wir einkaufen und die überweißungen ausgefüllt habe.

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Einschätzung, was wichtig ist und was nicht, solltest du uns bzw. später dem Gericht überlassen.

Mit welcher Strafe du zu rechnen hast, habe ich ja oben bereits dargestellt.



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"justice"

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