Verhandlungsunfähig psychisch

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ketemie2001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhandlungsunfähig psychisch

Hallo zusammen, ich bin am Freitag zu einer Hauptverhandlung als Angeklagter geladen. Nun ist es so, das ich bereits seit gut 2 Jahren an einer Depression, Angst und Panikattacken, sowie einer belastungsstörung leide. Dazu werde ich auch medikamentös behandelt (um die Symptome zu lindern). Allerdings habe ich diese Woche wieder einen extremen Schub was es für mich unmöglich macht aufgrund der körperlichen und psychischen Symptome vor Gericht zu erscheinen.

Ich habe das Gericht heute angerufen und geschildert, das ich krank bin und möchte eine Verschiebung beantragen. Ich solle ein Attest vom Arzt dazu vorlegen. Ich werde morgen zum Arzt gehen und mir dieses einholen.

Was genau muss in diesem Attest drinnen stehen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Ketemie2001):
Was genau muss in diesem Attest drinnen stehen?

Warum konkret man verhandlungsunfähig ist. Und zwar so, das es auch Laien wie Richter etc. es nicht nur verstehen, sondern auch glauben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ketemie2001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Glaubhaftigkeit sollte doch gegeben sein, indem zusätzlich darauf hingewiesen wird, das ich ja bereits seit 2 Jahren in Behandlung bin (schon lange bevor ich überhaupt einer Strafsache beschuldigt wurde). Ich möchte mich dem Verfahren ja auch nicht entziehen, aber durch den aktuellen Schub geht es momentan eben nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Ketemie2001):
Die Glaubhaftigkeit sollte doch gegeben sein, indem zusätzlich darauf hingewiesen wird, das ich ja bereits seit 2 Jahren in Behandlung bin

Nö.
Man war ja nicht 2 Jahre lang verhandlungsunfähig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ketemie2001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sagt wer? Nur weil die notwendigkeit nicht bestand dies nachzuweisen, heißt es nicht, das man verhandlungsfähig war.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Ketemie2001):
Sagt wer?

Du selber ...
Zitat (von Ketemie2001):
Allerdings habe ich diese Woche wieder einen extremen Schub

Zitat (von Ketemie2001):
durch den aktuellen Schub geht es momentan eben nicht



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

.... und aktuelle Schübe kommen immer direkt vor mündlichen Verhandlungen? Arbeitsunfähig ist nicht gleich verhandlungsunfähig. Und viele Krankheiten haben das so an sich, dass sie über einen längeren Zeitraum andauern, ohne dass man deshalb verhandlungsunfähig ist. Verhandlungsunfähigkeit hat nichts mit Prozessfähigkeit oder Schuldfähigkeit zu tun. Letztlich musst Du nur so einigermaßen vernehmungsfähig sein. Und das wars. Du kannst Dich hier trotz Deines Schubes klar ausdrücken, Du traust Dir das auch morgen bei Deinem Arzt zu; wieso also nicht übermorgen in der Sitzung?

Es geht nicht um die Frage, was der Arzt schreiben muss. Der Arzt kann nur Deinen medizinischen Zustand bekunden, mehr nicht. Ob das zu einer Verhandlungsunfähigkeit führt, das muss das Gericht entscheiden. Jedenfalls wäre es sehr töricht, sich einen Tag vor einem Termin auf ein ärztliches Attest zu verlassen und übermorgen nicht aufzuschlagen. Die Folge könnte nämlich ein Vorführhaftbefehl sein.

wirdwerden

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich musst Du nur so einigermaßen vernehmungsfähig sein. Und das wars. Du kannst Dich hier trotz Deines Schubes klar ausdrücken, Du traust Dir das auch morgen bei Deinem Arzt zu; wieso also nicht übermorgen in der Sitzung?


Ein Gerichtstermin wird sicher eine höhere Belastung darstellen als ein Gespräch mit dem Hausarzt oder das Schreiben eines Betrags hier im Forum, vor allem bei einer Angsttörung.
Zitat (von Ketemie2001):
Ich habe das Gericht heute angerufen und geschildert, das ich krank bin und möchte eine Verschiebung beantragen. Ich solle ein Attest vom Arzt dazu vorlegen. Ich werde morgen zum Arzt gehen und mir dieses einholen.

Was genau muss in diesem Attest drinnen stehen?


Das man eben nicht verhandlungsfähig ist, am besten paar Sätze mit Begründung. Wenn man das zeitig beantragt, sollte das in der Regel dann verschoben werden. Allerdings kann es auch sinnvoll sein, das einfach hinter sich zu bringen, denn das Warten selbst stellt ja auch eine psychische Belastung dar.

Vor allem bei Amtsgerichten sind die Prozesse meist wenig spannend - fast schon langweilig - also nicht so dramatisch, wie die meisten sich das Vorstellen. Zuschauer gibt es in der Regel auch kaum, wenn dann max. 1-2.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Tja Carsten, das ist das "Lampenfieber ...." Und ein paar Worte langen da in der Regel nicht aus, um eine Verschiebung zu erreichen. Das hat doch jeder Amtsrichter mindestens einmal am Tag auf dem Tisch. Und die meisten reagieren auf so etwas recht angemufft.

wirdwerden

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#9
 Von 
Ketemie2001
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was passiert denn im Falle, das ich da jetzt auch keine Antwort mehr erhalte und nicht erscheine? Ich nehme mal an, dann werde ich vorgeführt bzw direkt abgeholt. Was ist aber, wenn ich zu dem Zeitpunkt nicht auffindbar bin, da ich angenommen bei meiner Freundin bin? Werde ich dann wochenlang oder monatelang in uhaft gesteckt bis zum nächsten Verhandlungstermin?

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Wenn ein Vorführhaftbefehl erlassen wird, kann das durchaus sein. Man verhaftet Dich irgendwo, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

-- Editiert von User am 18. September 2024 12:28

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

Ich nehme mal an, dann werde ich vorgeführt bzw direkt abgeholt. Eher nicht - es gibt ein Ordnungsgeld wg. Nichterscheinens und für die nächste Verhandlung wird die Zwangsvorführung angeordnet.
Was ist aber, wenn ich zu dem Zeitpunkt nicht auffindbar bin, da ich angenommen bei meiner Freundin bin? Werde ich dann wochenlang oder monatelang in uhaft gesteckt bis zum nächsten Verhandlungstermin? Wenn Sie beim nächsten Termin auch nicht erscheinen, ist das sehr wahrscheinlich. Allerdings eher nicht "monatelang" - man bemüht sich, die Haft von "Terminversäumern" kurz zu halten. Aber einige Wochen werden es schon werden... Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das Gericht auch schlicht einen Strafbefehl erlassen kann. Siehe hier: https://strafverteidiger-berlin.info/gerichtstermin-verpasst-und-jetzt/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Einige Wochen sind in den Gerichtssprengeln, bei denen ich Einblick habe, durchaus üblich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17309 Beiträge, 9531x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich nehme mal an, dann werde ich vorgeführt bzw direkt abgeholt.

Ich habe schon mal erlebt, dass ein Richter, der vergeblich auf den Angeklagten gewartet hat, beim nächsten Polizeirevier angerufen hat, dass es doch bitte einen Streifenwagen bei der Wohnung des Angeklagten vorbeischicken soll. Das war allerdings in einer Großstadt und der Angeklagte wohnte nicht so fürchterlich weit weg vom Gericht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Auch das habe ich schon erlebt. Insbesondere dann, wenn da 10 geladene Zeugen da sind ......

wirdwerden

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