Es geht um Kindesmisshandlung. Dem Betreffenden ist die Tatsache das es Misshandlung war, erst vor kurzem klar geworden.
Angefangen hat das ganze allerdings schon vor 12 Jahren bis vor 2 Jahren ständig.
Wäre super wenn jem. helfen könnte.
Verjährt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hi,
die Mißhandlung Schutzbefohlener verjährt (strafrechtlich) nach 10 Jahren (§§ 225 u. 78 StGB
).
Gruß vom mümmel
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Meine Güte, die Antworten sind ja heute hier so eine Sache... die eine Antwort ist zu kurz, die andere zu lang.
Falls es um sexuellen Mißbrauch geht, verjährt die tat zwar nach 10 Jahren, aber die Verjährung ist bis zur Volljährigkeit gehemmt. das heißt, der sexuelle mißbrauch verjährt am 28. geburtstag des opfers.
Rein praktisch ist es aber schwierig, die Tat nach so langer Zeit nachzuweisen.
Für eine weitergehende Antwort bräuchte man mehr informationen.
Gruß justice
Hi,
unter Mißhandlung verstehe ich nichts Sexuelles - vielleicht klärt uns die TE auf, was genau sie meint.
Gruß vom mümmel
--- editiert vom Admin
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