Verjährt?

17. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Summsebiene
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährt?


Es geht um Kindesmisshandlung. Dem Betreffenden ist die Tatsache das es Misshandlung war, erst vor kurzem klar geworden.
Angefangen hat das ganze allerdings schon vor 12 Jahren bis vor 2 Jahren ständig.

Wäre super wenn jem. helfen könnte.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

die Mißhandlung Schutzbefohlener verjährt (strafrechtlich) nach 10 Jahren (§§ 225 u. 78 StGB ).

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Meine Güte, die Antworten sind ja heute hier so eine Sache... die eine Antwort ist zu kurz, die andere zu lang. ;)


Falls es um sexuellen Mißbrauch geht, verjährt die tat zwar nach 10 Jahren, aber die Verjährung ist bis zur Volljährigkeit gehemmt. das heißt, der sexuelle mißbrauch verjährt am 28. geburtstag des opfers.

Rein praktisch ist es aber schwierig, die Tat nach so langer Zeit nachzuweisen.

Für eine weitergehende Antwort bräuchte man mehr informationen.

Gruß justice

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

unter Mißhandlung verstehe ich nichts Sexuelles - vielleicht klärt uns die TE auf, was genau sie meint.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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