Wann verjährt eine Beleidigung
strafrechtlich und wann zivilrechtlich?
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Verjährung Beleidigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Eine Beleidigung kann -als Straftat- nicht zivilrechtlich verjähren.
Die Verjährung als solche ist in § 78 StGB
geregelt: 3 Jahre, bzw. in der 2. Alt. wohl 5 Jahre.
Zu beachten ist aber die Strafantragsfrist von 3 Monaten. Wird innerhalb 3 Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter kein Strafantrag gestellt, ist die Tat nicht mehr verfolgbar, da es sich um ein absolutes Antragsdelikt handelt.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und wenn eine Beleidigung innerhalb 3 Monaten angezeigt wurde und es strafrechtlich zu einer kleinen Geldstrafe kam - und danach eingestellt wurde - kann dann z.B. nach 5 Jahren zivilrechtlich noch etwas passieren oder läuft dort die Frist auch ab nach 3, bzw 5 Jahren?
Könnte ich theoretisch im 6. ten Jahr noch psychisches Schmerzensgeld fordern?
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quote:
Eine Beleidigung kann -als Straftat- nicht zivilrechtlich verjähren.
Gemeint war wohl die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche, die aus der Straftat erwachsen.
Die beträgt 3 Jahre zum Jahresende.
quote:
kann dann z.B. nach 5 Jahren zivilrechtlich noch etwas passieren
Nein.
quote:
Könnte ich theoretisch im 6. ten Jahr noch psychisches Schmerzensgeld fordern?
Theoretisch ja, wenn die Verjährung lange genug gehemmt oder unterbrochen gewesen wäre (durch Rechtsverfolgung - dazu zählt nicht (!) das Strafverfahren -, Verhandlungen, Anerkenntnisse etc.).
Oder wenn man erst 3 Jahre nach der Tat von der Person des Täters Kenntnis hatte.
Das ist aber hier nicht zu erkennen.
Also praktisch: nein.
-- Editiert am 27.08.2010 11:25
Wenn ein Adhösionsantrag gestellt wurde, wirkt er ab Eingang bei Gericht wie eine Klageerhebung, hemmt also auch den Lauf der Verjährung bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Ob auch damit die dreijährige Verjährung noch nicht um ist, müsste man im einzelnen ausrechnen.
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Danke für die Ergänzung, wieder was gelernt.
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