Liebes Forum,
ich bin rechtlich nicht so ganz bewandert und möchte euch somit um Hilfe bitten!
Ich habe einen BAföG-Datenabgleichsbescheid erhalten. Dieser Abgleich richtet sich an mein Vermögen in 2014. Dabei soll ein möglicher Vermögensbetrug meinerseits untersucht werden.
Jetzt meine Frage: Ist dieser Fall nicht schon verjährt?
Variante 1: Nach BGH-Beschluss vom 2.5.01 - 2 StR 149/01 beginnt die 5-Jahres-Frist mit Erlangung des letzten Vermögensvorteils zu laufen. Durch einen Folgeantrag beim identischen Studenwerk für das Jahr 3.15-2.16 wäre die Frist somit im 2.21 abgelaufen. Der Bescheid zum Datenabgleich ging jedoch erst 12.21 ein.
Variante 2: Sachverhalt siehe oben nur wird hier §199 BGB verwendet. So endet die Frist nicht 2.21 sondern zum Jahresende 12.21.
Könnt ihr mir helfen und sagen, welche Verjährungsfristen hier bei Betrugsfällen gelten?
Dankeschön!
Verjährung Betrug StGB/BGB
24. Februar 2022
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Frage vom 24. Februar 2022 | 15:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Betrug StGB/BGB
#1
Antwort vom 24. Februar 2022 | 17:59
Von
Status: Unbeschreiblich (50117 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :Nach BGH-Beschluss vom 2.5.01 - 2 StR 149/01 beginnt die 5-Jahres-Frist mit Erlangung des letzten Vermögensvorteils zu laufen. Durch einen Folgeantrag beim identischen Studenwerk für das Jahr 3.15-2.16 wäre die Frist somit im 2.21 abgelaufen.
Richtig
Zitat :Sachverhalt siehe oben nur wird hier §199 BGB verwendet. So endet die Frist nicht 2.21 sondern zum Jahresende 12.21.
Wie kommst Du jetzt darauf? Ich würde sagen, dass nach BGB die Verjährung erst in 12/24 eintritt.
#2
Antwort vom 24. Februar 2022 | 19:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar. Gibt es denn eine Regelung, die besagt, welche Verjährungsfrist in diesem Sachverhalt gilt? StGB oder BGB?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Februar 2022 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9553x hilfreich)
Beide. Strafrecht (Bestrafung) StGB und Zivilrecht (Rückzahlung) BGB.
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