Verjährung Betrug StGB/BGB

24. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Petermannrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Betrug StGB/BGB

Liebes Forum,

ich bin rechtlich nicht so ganz bewandert und möchte euch somit um Hilfe bitten!
Ich habe einen BAföG-Datenabgleichsbescheid erhalten. Dieser Abgleich richtet sich an mein Vermögen in 2014. Dabei soll ein möglicher Vermögensbetrug meinerseits untersucht werden.
Jetzt meine Frage: Ist dieser Fall nicht schon verjährt?
Variante 1: Nach BGH-Beschluss vom 2.5.01 - 2 StR 149/01 beginnt die 5-Jahres-Frist mit Erlangung des letzten Vermögensvorteils zu laufen. Durch einen Folgeantrag beim identischen Studenwerk für das Jahr 3.15-2.16 wäre die Frist somit im 2.21 abgelaufen. Der Bescheid zum Datenabgleich ging jedoch erst 12.21 ein.
Variante 2: Sachverhalt siehe oben nur wird hier §199 BGB verwendet. So endet die Frist nicht 2.21 sondern zum Jahresende 12.21.

Könnt ihr mir helfen und sagen, welche Verjährungsfristen hier bei Betrugsfällen gelten?
Dankeschön!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von Petermannrecht123):
Nach BGH-Beschluss vom 2.5.01 - 2 StR 149/01 beginnt die 5-Jahres-Frist mit Erlangung des letzten Vermögensvorteils zu laufen. Durch einen Folgeantrag beim identischen Studenwerk für das Jahr 3.15-2.16 wäre die Frist somit im 2.21 abgelaufen.


Richtig

Zitat (von Petermannrecht123):
Sachverhalt siehe oben nur wird hier §199 BGB verwendet. So endet die Frist nicht 2.21 sondern zum Jahresende 12.21.


Wie kommst Du jetzt darauf? Ich würde sagen, dass nach BGB die Verjährung erst in 12/24 eintritt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petermannrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar. Gibt es denn eine Regelung, die besagt, welche Verjährungsfrist in diesem Sachverhalt gilt? StGB oder BGB?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Beide. Strafrecht (Bestrafung) StGB und Zivilrecht (Rückzahlung) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.227 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.372 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.