Hallo Forumsmitglieder!
Erstmal möchte ich sagen , dass ich begeistert bin von diesem Board, da hier sehr zügig kompetente Antworten gegeben werden.Weiter so!
Nun zu meiner Frage:Nach wieviel Jahren verjährt Betrug
(speziell Internetbetrug)?
Danke im voraus sagt Unioner86
Verjährung Betrug!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
vielen Dank für das Kompliment. Es ist erfreulich zu lesen, wenn Sie mit diesem Rechtsforum zufrieden sind.
Der 'normale' Betrug gemäß § 263 StGB
verjährt idR nach 5 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 24.11.2005 10:08:20
Vielen Dank!!!!:)
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Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Die Verjährungszeit kann aber in diesen 5 J. unterbrochen werden, z.B. durch die erste Anordnung der Gewährung rechtlichen Gehörs, den Erlass eines Haftbefehls usw. Dann beginnt sie immer wieder von vorn und kann damit bis auf 10 J. (sog. absolute Verjährung) verlängert werden.
Ich stimme meinem Kollegen Wastl zu.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
trifft eine verjährung auch ein, sofern bereits ein strafbefehl oder ein urteil ergangen ist?
--- editiert vom Admin
ja,
die vollstreckung verjährt auch ab urteil 10jahre, wenn Sie sich nicht gerade im ausland aufhalten+auslieferung beantragt wurde..
grüße
steffi
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