Verjährung Betrug!

24. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Unioner86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung Betrug!

Hallo Forumsmitglieder!

Erstmal möchte ich sagen , dass ich begeistert bin von diesem Board, da hier sehr zügig kompetente Antworten gegeben werden.Weiter so!
Nun zu meiner Frage:Nach wieviel Jahren verjährt Betrug (speziell Internetbetrug)?
Danke im voraus sagt Unioner86

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank für das Kompliment. Es ist erfreulich zu lesen, wenn Sie mit diesem Rechtsforum zufrieden sind.

Der 'normale' Betrug gemäß § 263 StGB verjährt idR nach 5 Jahren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 24.11.2005 10:08:20

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unioner86
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!!!!:)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Verjährungszeit kann aber in diesen 5 J. unterbrochen werden, z.B. durch die erste Anordnung der Gewährung rechtlichen Gehörs, den Erlass eines Haftbefehls usw. Dann beginnt sie immer wieder von vorn und kann damit bis auf 10 J. (sog. absolute Verjährung) verlängert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich stimme meinem Kollegen Wastl zu.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ruebezahl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

trifft eine verjährung auch ein, sofern bereits ein strafbefehl oder ein urteil ergangen ist?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

ja,
die vollstreckung verjährt auch ab urteil 10jahre, wenn Sie sich nicht gerade im ausland aufhalten+auslieferung beantragt wurde..

grüße
steffi

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