Hallo habe gehört das der Dauerarrest nach 1 Jahr verjährt jetzt habe ich folgendes Problem ich wurde vom Amstgericht verurteilt am 11 August 2008 und habe berufung eingelegt die am 8 November beim Landgericht stattfand Und die Wurde Verwiesen also welches Urteil zählt jetzt das vom August oder November???
Und wann wäre es verjährt mit dem Dauerarrest
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Urteil war 4 Wochen Dauerarrest
Verjährung Dauerarrest
27. August 2009
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Frage vom 27. August 2009 | 17:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Dauerarrest
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#1
Antwort vom 27. August 2009 | 18:22
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9518x hilfreich)
Die Berufung wurde nicht "verwiesen", allenfalls hat sie nichts gebracht und das Urteil ist gleich geblieben.
Das Urteil aus Nov. 2008 ist das maßgebliche. Bis November 2009 kann der Arrest also vollstreckt werden (das mit dem 1 Jahr stimmt)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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