Verjährung Dauerarrest

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
honelulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Dauerarrest

Hallo habe gehört das der Dauerarrest nach 1 Jahr verjährt jetzt habe ich folgendes Problem ich wurde vom Amstgericht verurteilt am 11 August 2008 und habe berufung eingelegt die am 8 November beim Landgericht stattfand Und die Wurde Verwiesen also welches Urteil zählt jetzt das vom August oder November???
Und wann wäre es verjährt mit dem Dauerarrest

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Urteil war 4 Wochen Dauerarrest

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Die Berufung wurde nicht "verwiesen", allenfalls hat sie nichts gebracht und das Urteil ist gleich geblieben.

Das Urteil aus Nov. 2008 ist das maßgebliche. Bis November 2009 kann der Arrest also vollstreckt werden (das mit dem 1 Jahr stimmt)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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